Länderinformationen
Bisher verjähren in der Schweiz Klagen auf Gewährleistung wegen Mängel der Sache mit Ablauf eines Jahres nach Ablieferung an den Käufer. Ab dem 1. Januar 2013 gelten neue Gewährleistungsfristen im Kauf- und Werkvertrag.
Ab Januar 2013 nimmt die schweizerische Zollverwaltung die Einfuhr- und Ausfuhrzollanmeldungen nur noch über die elektronischen Zollsysteme »e-dec Import« oder »e-dec Export« entgegen.
Die luxemburgischen Finanzbehörden führen ab dem 1. Januar 2013 verpflichtend elektronische Mehrwertsteuererklärungen ein. Steuerpflichtige können dann Mehrwertsteuererklärungen ausschließlich über das sogenannte eTVA System einreichen.
Das Bundesministerium der Finanzen hat eine Nichtbeanstandungsregelung für die Abgrenzung der Werklieferungen von den Werkleistungen bei Reparaturen beweglicher, körperlicher Gegenstände erlassen.
Mit den überarbeiteten »Leitlinien zur Außenwirtschaft im Freistaat Sachsen« hat Sachsen seine Außenwirtschaftspolitik neu justiert und konkrete Zielstellungen und Aufgaben formuliert.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bereitet eine Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung vor. Geändert werden unter anderem auch die außenwirtschaftlichen Meldevorschriften im Kapital- und Zahlungsverkehr.
Die neuen Vorschriften zur Gelangensbestätigung wurden erneut bis zum 1. Juli 2013 verschoben.
Unternehmen müssen sich fortan unter bestimmten Voraussetzungen ab dem ersten Umsatz aus Warenverkäufen oder der Ausführung von Dienstleistungen bei den britischen Behörden umsatzsteuerlich registrieren.