Einheitliches EU-Patent ab 2014

Als Ergebnis jahrelanger Verhandlungen hat das Europäische Parlament der Schaffung eines einheitlichen EU-Patents zugestimmt. Damit haben Privatpersonen und Unternehmen ab Frühjahr 2014 die Möglichkeit, ihre Erfindungen mit einem einzigen Verfahren in 25 der 27 Ländern der Europäischen Union zu schützen.

Bisher mussten Patente in allen EU-Ländern einzeln registriert werden. Mit der Schaffung eines einheitlichen EU-Patents ist dies nicht mehr nötig. Wenn vom Antragsteller gewollt, wird das einmalig registrierte Patent in allen 25 teilnehmenden EU-Staaten übertragen. Italien und Spanien nehmen vorerst nicht an dem neuen System eines einheitlichen Patentschutzes teil.

Beantragt werden kann das einheitliche EU-Patent bei der Europäischen Patentorganisation (EPO). Die Antragstellung ist auf Deutsch, Englisch und Französisch möglich.