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Teilnahmebedingungen für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen

 

Stand: 24. Januar 2025

Die Teilnahmebedingungen gelten für alle Bildungsmaßnahmen/Lehrgänge, die durch die Handwerkskammer zu Leipzig (nachfolgend »Veranstalter« oder »Handwerkskammer«) veranstaltet werden. Sofern der Lehrgang mit einer Prüfung abschließt, gelten gesonderte Zulassungsvoraussetzungen.




1. Anmeldung

Die Anmeldung kann schriftlich, online, per E-Mail oder per Telefax erfolgen und gilt als verbindliches Vertragsangebot. Mit der Anmeldung wird die Geltung dieser Teilnahmebedingungen akzeptiert.

Bei einer Online-Anmeldung wird durch das Anklicken des Anmelde-Buttons ein verbindliches Vertragsangebot zur ausgewählten Maßnahme abgegeben. Die Bestätigung des Zugangs der Anmeldung erfolgt durch eine automatisierte E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Anmeldung und stellt noch keine Vertragsannahme dar.

Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so wird dies umgehend mitgeteilt.




2. Anmeldebestätigung/Vertragsabschluss

Mit der Zusendung einer verbindlichen Anmeldebestätigung, die schriftlich oder per E-Mail an die angegebene Teilnehmeradresse erfolgt, kommt der Vertrag bei nicht geförderten Maßnahmen zustande.

Bei geförderten Maßnahmen wird eine schriftliche Fortbildungsvereinbarung abgeschlossen. Mit unterschriftlicher Bestätigung durch den Teilnehmer und Zugang der Vereinbarung bei der Handwerkskammer kommt der Vertrag zustande. Als Datum des Vertragsabschlusses gilt das Datum der Unterschrift des Teilnehmers. 




3. Gebühren und Zahlungsbedingungen

Für die Teilnahme an Lehrgängen der Handwerkskammer werden von den Teilnehmern die Gebühren/Entgelte erhoben, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig sind.

Die Lehrgangsgebühren/Lehrgangsentgelte werden mit Zugang des Gebührenbescheids / der Rechnung fällig. Ein Anspruch auf Ratenzahlung besteht nicht.

Sollte sich der Maßnahmezeitraum über mehrere Kalenderjahre erstrecken, erhalten die Teilnehmer für jedes Kalenderjahr einen anteiligen Bescheid / eine anteilige Rechnung. 




4. Widerrufsrecht

Für Verbraucher gemäß §13 BGB gilt folgendes Widerrufsrecht:

Widerrufsbelehrung: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Handwerkskammer zu Leipzig, Dresdner Straße 11/13, 04103 Leipzig, Telefon 0341 2188-0, Telefax 0341 2188-499, info@hwk-leipzig.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief, ein Telefax oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu wider-
rufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular* verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.




5. Rücktritt des Teilnehmers vor Maßnahmebeginn

Bis spätestens 30 Wochentage vor Maßnahmebeginn kann der Teilnehmer mittels einer eindeutigen schriftlichen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief, ein Telefax oder eine E-Mail) kostenfrei von der Bildungsmaßnahme zurücktreten. Für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Handwerkskammer maßgebend.

Bei einem Rücktritt vom 29. Wochentag vor Beginn bis zum Tag des Beginns der Maßnahme wird eine Gebühr von bis zu

– 50 Prozent der Gebühr / des Entgeltes bei Lehrgängen mit einer Dauer bis 120 Unterrichtsstunden,
– 30 Prozent der Gebühr / des Entgeltes bei Lehrgängen mit einer Dauer bis 240 Unterrichtsstunden,
– 15 Prozent der Gebühr / des Entgeltes bei Lehrgängen mit einer Dauer über 240 Unterrichtsstunden

erhoben. Kann der Teilnehmer den Nachweis erbringen, dass dem Veranstalter ein wirtschaftlicher Nachteil nicht oder wesentlich niedriger als der genannte pauschalierte Schadenersatz entstanden ist, so hat der Veranstalter nur einen Zahlungsanspruch in Höhe des nachgewiesenen wirtschaftlichen Nachteils.




6. Kündigung durch den Teilnehmer nach Maßnahmebeginn

Eine Kündigung ist schriftlich mittels einer eindeutigen schriftlichen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief, ein Telefax oder eine E-Mail) gegenüber der Handwerkskammer zu erklären.

Die Gebühren berechnen sich folgendermaßen:

– Lehrgangsgebühr/-entgelt bis Eingang der schriftlichen Kündigung (es gilt der Poststempel) zu 100 Prozent,
– Lehrgangsgebühr/-entgelt für die verbleibenden Unterrichtseinheiten zu

   – 50 Prozent für Lehrgänge mit einer Gesamtdauer von bis zu 120 Unterrichtsstunden,
   – 30 Prozent für Lehrgänge mit einer Gesamtdauer von bis zu 240 Unterrichtsstunden,
   – 15 Prozent für Lehrgänge mit einer Gesamtdauer über 240 Unterrichtsstunden.

Die Stellung eines Ersatzteilnehmers ist möglich, sofern die Handwerkskammer hierzu ihre Zustimmung erteilt.

Wenn der Teilnehmer der Maßnahme fernbleibt, ohne dass der Vertrag schriftlich gekündigt wurde, bleibt er weiterhin zur Zahlung der gesamten Lehrgangsgebühr / des gesamten Lehrgangsentgelts verpflichtet.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.




7. Absage von Veranstaltungen

Die Handwerkskammer ist berechtigt, bei ungenügender Teilnehmerzahl, Ausfall eines Dozenten, behördlicher Durchführungsbeschränkungen, höherer Gewalt oder anderer wichtiger Gründe die Maßnahme abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Lehrgangsgebühren/-entgelte zurückerstattet. Die Teilnehmer werden umgehend informiert. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.




8. Ablaufänderungen/Vorbehalt

Die Handwerkskammer behält sich das Recht vor, inhaltliche oder organisatorische Änderungen der Maßnahmen vorzunehmen, soweit dadurch der Gesamtcharakter der Maßnahme nicht erheblich verändert wird, die Änderungen zumutbar sind und ein sachlicher Grund vorliegt. Darüber werden die Teilnehmer unverzüglich unterrichtet.

Ein Wechsel der Dozenten, der Lehrgangstage, des Lehrgangsortes oder des Lehrplanes berechtigen weder zum Rücktritt vom oder Kündigung des Vertrag/s und/oder zur Minderung der Lehrgangsgebühr / des Lehrgangsentgelts soweit die Änderungen zumutbar sind und ein sachlicher Grund vorliegt.

Bei unvorhersehbaren nicht zu vertretenden Umständen, die einen Präsenzunterricht ausschließen oder erheblich erschweren, behält sich die Handwerkskammer vor, den Unterricht ganz oder teilweise im Online-Format durchzuführen, sofern dies im Hinblick auf den Inhalt der Veranstaltung vertretbar und unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer zumutbar ist.

Verschiedene Lehrgänge der Handwerkskammer werden mit Drittmitteln finanziert. Die Entscheidung über die Förderung erfolgt auf Grundlage der jeweiligen Zugangs- und Förderbedingungen durch den Fördermittelgeber. Sollte eine Förderung abgelehnt werden, ist die Handwerkskammer auch in diesen Fällen berechtigt, die Durchführung der Maßnahme abzusagen.




9. Hinweis zum Urheberrecht und EDV-Nutzung

Sämtliche Seminar- und Lehrgangsunterlagen sind nur für den privaten Gebrauch bestimmt und dürfen weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht werden. Sie dürfen nur mit Einverständnis der Handwerkskammer vervielfältigt werden. Urheberrechte sind zu beachten.

Bereitgestellte Software ist nur für Schulungszwecke zu nutzen, nicht zu verändern, zu vervielfältigen oder an Dritte weiterzugeben beziehungsweise für Dritte nutzbar zu machen. Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben beziehungsweise für Dritte nutzbar gemacht werden. Teilnehmer sind nicht berechtigt, Konfigurationen an Hard- und Software sowie Installationen fremder Software und/oder externer Daten ohne Zustimmung der Handwerkskammer durchzuführen. Urheberrechte sind zu beachten.

Der Internetzugang an den Schulungscomputern darf nicht für schulungsfremde Zwecke genutzt werden, insbesondere das Aufrufen und/oder Herunterladen von Seiten und/oder Inhalten mit pornografischen, politisch radikalen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalten. Das Gleiche gilt für das Hochladen von Inhalten usw.

Jeder Missbrauch der im Rahmen eines gerätegebundenen Lehrgangs zur Verfügung gestellten Gegenstände beziehungsweise Hard- und Software kann zu Schadenersatzansprüchen der Handwerkskammer führen.




10. Haus- und Internatsordnung

Lehrgangsteilnehmer haben die aktuell gültige Haus- und Internatsordnung sowie weitere geltende einschlägige Ordnungen zu beachten.




11. Haftung

Die Handwerkskammer haftet gegenüber den Teilnehmern nur, soweit ein Schaden auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Handwerkskammer oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht.

Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird der Schadenersatzanspruch auf die typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Teilnehmers.




12. Ausschluss von Lehrgängen

Die Handwerkskammer kann Teilnehmer, die die jeweilige Lehrgangsgebühr / das jeweilige Lehrgangsentgelt nicht bezahlt haben, von der weiteren Teilnahme durch Kündigung des Vertrages ausschließen.

Ebenso kann die Handwerkskammer in den Fällen verfahren, in denen der Teilnehmer die Vorschriften der EDV-Nutzung (Ziffer 9) sowie die Hausordnung (Ziffer 10) nicht beachtet oder die Durchführung des Lehrgangs gefährdet.

Die Pflicht zur Entrichtung der bis zur Kündigung entstandenen gesamten Lehrgangskosten bleibt in den Fällen des Satzes 1 und 2 bestehen.

Darüber hinaus hat die Handwerkskammer in den Fällen des Satzes 1 und 2 einen pauschalierten Schadenersatzanspruch in Höhe des zu verantwortenden Schadens beziehungsweise der verbleibenden restlichen Lehrgangsgebühr / des verbleibenden Lehrgangsentgelts.

Kann der Teilnehmer den Nachweis erbringen, dass dem Veranstalter ein wirtschaftlicher Nachteil nicht oder wesentlich niedriger als der genannte pauschalierte Schadenersatz entstanden ist, so hat der Veranstalter nur einen Zahlungsanspruch in Höhe des nachgewiesenen wirtschaftlichen Nachteils. 




13. Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO

Die Handwerkskammer erhebt und verarbeitet Ihre Daten zur Durchführung der Maßnahme. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Erfüllung der daraus resultierenden Pflichten und die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich und beruht auf Artikel 6 Absatz 1 b) und e) DSGVO i.V.m. § 91 Absatz 1 Nummer 7 und 7a HwO.

Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt ausschließlich auf gesetzlicher Grundlage an andere öffentliche Stellen, die Ihre Daten zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen, oder an Dritte, die ein berechtigtes Interesse an der Verwendung Ihrer Daten darlegen. Sofern keine besonderen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen, werden die Daten gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.

Soweit Sie mit öffentlichen Mitteln geförderte Dienstleistungen in Anspruch nehmen, können Daten an Fördergeber oder andere Projektbeteiligte übermittelt werden.

Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten, die die Handwerkskammer nicht zur Erfüllung des Vertrages benötigt, jederzeit zu widersprechen. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei der Handwerkskammer über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.

Umfassende Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter www.hwk-leipzig.de/datenschutzerklaerung.




14. Schlussbestimmungen

 Im Fall der Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorstehenden Teilnahmebedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.




Muster-Widerrufsformular (Unzutreffendes streichen.) 

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus uns senden es an die Handwerkskammer zu Leipzig (Dresdner Straße 11/13, 04103 Leipzig, Telefax 0341 2188-499, info@hwk-leipzig.de):
 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren/die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
 

Bestellt am/erhalten am:

Name des/der Verbraucher(s):

Anschrift des/der Verbraucher(s):
 

Datum und Unterschrift des/der Verbraucher(s)