Haushalt und Finanzen
Der Wirtschaftsplan der Handwerkskammer zu Leipzig wurde am 18. Dezember 2025 durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz unter dem Az. 18-4123/22/24-2025/106679 genehmigt.
Wirtschaftsplan für das Jahr 2026
Die Vollversammlung der Handwerkskammer zu Leipzig hat in ihrer Sitzung am 26. November 2025 den Wirtschaftsplan 2026 beschlossen. Der Wirtschaftsplan wird
1. im Erfolgsplan
- mit der Summe der Erträge aus laufender Kammertätigkeit von 24.098.500 Euro,
- mit der Summe der Aufwendungen für lfd. Kammertätigkeit von 24.203.000 Euro,
- mit der Summe der Finanzerträge von 69.000 Euro,
- mit dem Saldo der Rücklagenveränderung bis zu 1.326.200 Euro und
2. im Finanzplan
- mit der Summe der Investitionseinzahlungen von 570.000 Euro und
- mit der Summe der Investitionsauszahlungen von 1.581.600 Euro
festgestellt. Zur Durchführung des Wirtschaftsplanes wird die Geschäftsführung ermächtigt, Entnahmen
- der Investitionsrücklage für den Erwerb weiterer eigenfinanzierter Investitionen im Bildungszentrum und Haus des Handwerks bis zu einer Höhe von 763.800 Euro,
- aus der Nutzungsgebundenen Rücklage in Höhe der jährlichen Gebäudeabschreibung für das Haus des Handwerks 271.400 Euro,
- aus der Betriebsmittelrücklage zur Absicherung der Geschäftsfähigkeit bis zum Zahlungseingang der Hauptveranlagung in Höhe von 3.000.000 Euro,
- aus der Instandhaltungsrücklage für geplante Instandhaltungsmaßnahmen und Umbauten im Haus des Handwerks Leipzig bis zu einer Höhe von 265.000 Euro,
- aus der Instandhaltungsrücklage für geplante Instandhaltungsmaßnahmen und Umbauten im Bildungszentrum Borsdorf bis zu einer Höhe von 195.000 Euro,
- aus der zweckgebundenen Rücklage für die »8. Ersatz- und Ergänzungsausstattung« im Bildungszentrum bis zu einer Höhe von 100.000 Euro,
- aus der zweckgebundenen Rücklage für die »12. Ersatz- und Ergänzungsausstattung« im Bildungszentrum bis zu einer Höhe von 112.900 Euro,
- aus der zweckgebundenen Rücklage für die »13. Ersatz- und Ergänzungsausstattung« im Bildungszentrum bis zu einer Höhe von 45.000 Euro und
- aus der Rücklage »Denkmalwerkstatt Roßmarkt« für die zu erbringenden Eigenmittel für die Baumaßnahmen bis zu einer Höhe von 58.000 Euro
vorzunehmen.
Zur finanziellen Sicherstellung eigenfinanzierter Investitionen erfolgt eine weitere Zuführung
- in die Investitionsrücklage für den Erwerb weiterer eigenfinanzierter Investitionen im Bildungszentrum und Haus des Handwerks bis zu einer Höhe von 50.000 Euro,
- in die Betriebsmittelrücklage in Höhe von 3.000.000 Euro,
- in die Instandhaltungsrücklage für geplante Instandhaltungsmaßnahmen und Umbauten im Haus des Handwerks Leipzig in einer Höhe von 271.400 Euro,
- in die zweckgebundenen Rücklage für die »13. Ersatz- und Ergänzungsausstattung« im Bildungszentrum bis zu einer Höhe von 37.800 Euro,
- in die zweckgebundenen Rücklage für die »14. Ersatz- und Ergänzungsausstattung« im Bildungszentrum bis zu einer Höhe von 98.800 Euro,
- in die Rücklage »Denkmalwerkstatt Roßmarkt« für die zu erbringenden Eigenmittel für die Baumaßnahmen bis zu einer Höhe von 67.000 Euro.
Der Wirtschaftsplan wurde gemäß § 106 Absatz 2 in Verbindung mit § 106 Absatz 1 Nummer 4 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I Seite 3074; 2006 I Seite 2095), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. April 2025 (BGBl 2025 I Nummer 106), durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz am 18. Dezember 2025, Az. 18-4123/22/24-2025/106679, genehmigt.