Haushalt und Finanzen

Der Wirtschaftsplan der Handwerkskammer zu Leipzig wurde am 18. Dezember 2025 durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz unter dem Az. 18-4123/22/24-2025/106679 genehmigt.

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Wirtschaftsplan für das Jahr 2026

Die Vollversammlung der Handwerkskammer zu Leipzig hat in ihrer Sitzung am 26. November 2025 den Wirtschaftsplan 2026 beschlossen. Der Wirtschaftsplan wird

1. im Erfolgsplan

  • mit der Summe der Erträge aus laufender Kammertätigkeit von 24.098.500 Euro,
  • mit der Summe der Aufwendungen für lfd. Kammertätigkeit von 24.203.000 Euro,
  • mit der Summe der Finanzerträge von 69.000 Euro,
  • mit dem Saldo der Rücklagenveränderung bis zu 1.326.200 Euro und

2. im Finanzplan

  • mit der Summe der Investitionseinzahlungen von 570.000 Euro und
  • mit der Summe der Investitionsauszahlungen von 1.581.600 Euro

festgestellt. Zur Durchführung des Wirtschaftsplanes wird die Geschäftsführung ermächtigt, Entnahmen

  • der Investitionsrücklage für den Erwerb weiterer eigenfinanzierter Investitionen im Bildungszentrum und Haus des Handwerks bis zu einer Höhe von 763.800 Euro,
  • aus der Nutzungsgebundenen Rücklage in Höhe der jährlichen Gebäudeabschreibung für das Haus des Handwerks 271.400 Euro,
  • aus der Betriebsmittelrücklage zur Absicherung der Geschäftsfähigkeit bis zum Zahlungseingang der Hauptveranlagung in Höhe von 3.000.000 Euro,
  • aus der Instandhaltungsrücklage für geplante Instandhaltungsmaßnahmen und   Umbauten im Haus des Handwerks Leipzig bis zu einer Höhe von 265.000 Euro,
  • aus der Instandhaltungsrücklage für geplante Instandhaltungsmaßnahmen und Umbauten im Bildungszentrum Borsdorf bis zu einer Höhe von 195.000 Euro,
  • aus der zweckgebundenen Rücklage für die »8. Ersatz- und Ergänzungsausstattung« im Bildungszentrum bis zu einer Höhe von 100.000 Euro,
  • aus der zweckgebundenen Rücklage für die »12. Ersatz- und Ergänzungsausstattung« im Bildungszentrum bis zu einer Höhe von 112.900 Euro,
  • aus der zweckgebundenen Rücklage für die »13. Ersatz- und Ergänzungsausstattung« im Bildungszentrum bis zu einer Höhe von 45.000 Euro und
  • aus der Rücklage »Denkmalwerkstatt Roßmarkt« für die zu erbringenden Eigenmittel für die Baumaßnahmen bis zu einer Höhe von 58.000 Euro

vorzunehmen.

Zur finanziellen Sicherstellung eigenfinanzierter Investitionen erfolgt eine weitere Zuführung

  • in die Investitionsrücklage für den Erwerb weiterer eigenfinanzierter Investitionen im Bildungszentrum und Haus des Handwerks bis zu einer Höhe von 50.000 Euro,
  • in die Betriebsmittelrücklage in Höhe von 3.000.000 Euro,
  • in die Instandhaltungsrücklage für geplante Instandhaltungsmaßnahmen und Umbauten im Haus des Handwerks Leipzig in einer Höhe von 271.400 Euro,
  • in die zweckgebundenen Rücklage für die »13. Ersatz- und Ergänzungsausstattung« im Bildungszentrum bis zu einer Höhe von 37.800 Euro,
  • in die zweckgebundenen Rücklage für die »14. Ersatz- und Ergänzungsausstattung« im Bildungszentrum bis zu einer Höhe von 98.800 Euro,
  • in die Rücklage »Denkmalwerkstatt Roßmarkt« für die zu erbringenden Eigenmittel für die Baumaßnahmen bis zu einer Höhe von 67.000 Euro.

Der Wirtschaftsplan wurde gemäß § 106 Absatz 2 in Verbindung mit § 106 Absatz 1 Nummer 4 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I Seite 3074; 2006 I Seite 2095), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. April 2025 (BGBl 2025 I Nummer 106), durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz am 18. Dezember 2025, Az. 18-4123/22/24-2025/106679, genehmigt.
 

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