Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer
Mitglieder der Handwerkskammer sind die Inhaber eines Betriebes, eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes des Handwerkskammerbezirks sowie die Gesellen, andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und die Lehrlinge dieser Gewerbetreibenden. Zur Handwerkskammer gehören auch Personen, die selbstständig eine sogenannte nichtwesentliche Tätigkeit eines Handwerks gewerblich ausüben.

Handwerkskammern wurden auf der Grundlage des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks errichtet. Sie vertreten die Interessen des Handwerks. Mitglieder der Handwerkskammer sind die Inhaber eines Betriebes, eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes des Handwerkskammerbezirks sowie die Gesellen, andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und die Lehrlinge dieser Gewerbetreibenden. Zur Handwerkskammer gehören auch Personen, die selbstständig eine sogenannte nichtwesentliche Tätigkeit eines Handwerks gewerblich ausüben.
Kräfte des Handwerks werden gebündelt
Nur mit der Mitgliedschaft aller Handwerksbetriebe kann die Kammer ihre Aufgaben optimal erfüllen und als Sprecher des Handwerks auftreten. Die Handwerkskammern helfen den Unternehmen mit umfangreichen Beratungsleistungen. Auch als politische Interessenvertretung machen sich die Handwerkskammern für das Handwerk stark. Sie sorgen dafür, dass die Kräfte des Handwerks gebündelt werden. Sie sind unabhängig von Einzelinteressen der Mitgliedsbetriebe und vertreten das Gesamtinteresse des Handwerks.
Handwerkskammer erfüllt hoheitliche Aufgaben für den Staat
Darüber hinaus hat der Staat den Handwerkskammern Aufgaben hoheitlicher Art übertragen. Die Handwerkskammern erfüllen diese effizient und unbürokratisch zum Beispiel im Bereich der beruflichen Bildung, des Prüfungswesens, der Wirtschaftsförderung und des Sachverständigenwesens.
Mit der Organisation der Handwerkskammern hat sich das Handwerk eine Körperschaft geschaffen, deren Basis im ehrenamtlichen Wirken ihrer gewählten Mitglieder besteht. Handwerker engagieren sich in der Vollversammlung und im Vorstand, in verschiedenen Gremien und in zahlreichen Prüfungsausschüssen. Ihre Arbeit ist für alle Mitglieder unverzichtbar. Sie ist direkte Interessenvertretung des Handwerks.