Innergemeinschaftliche Lieferungen - Gelangensbestätigung weiter auf Eis gelegt
Die neuen Vorschriften zur Gelangensbestätigung wurden erneut bis zum 1. Juli 2013 verschoben.
Der überarbeitete Entwurf der Nachweisvorschriften für steuerfreie Lieferungen sieht bezüglich der Gelangensbestätigung unter anderem vor, dass sie als eine, jedoch nicht alleinige Nachweismöglichkeit akzeptiert wird. Sie kann auch aus mehreren Dokumenten bestehen und in weitestgehend freier Form elektronisch eingeholt werden. Für das Ankunftsdatum genügt die Monatsangabe. Auch eine quartalsweise Sammelbestätigung wird akzeptiert.