Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Umsetzung der IT-Barrierefreiheit wird durch mehrere Vorgaben und Richtlinien geregelt. Diese sollen sicherstellen, dass Inhalte und Funktionen digitaler Angebote barrierefrei, also uneingeschränkt nutzbar und zugänglich, sind. 

Junger Mann mit Kopfhörern arbeitet mit einem Stift an einem Tablet. Bild: Olga / stock.adobe.com (KI-generiert)
Olga / stock.adobe.com (KI-generiert)

Die Handwerkskammer zu Leipzig ist bemüht, ihre Webseite in Übereinstimmung mit dem Sächsischem Inklusionsgesetz (SächsInklusG) und Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Das BfWebG wird ergänzt durch die Barrierefreie-Websites-Verordnung (BfWebVO). Diese Gesetze sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfasst. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die gesamte Webseite der Handwerkskammer zu Leipzig: www.hwk-leipzig.de
 

Stand der Barrierefreiheit

Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.2.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA-1 beachtet. Diese Webseite ist nach den oben genannten Richtlinien nur teilweise barrierefrei. In den kommenden Monaten sind für die Webseite der Handwerkskammer zu Leipzig umfangreiche Umstrukturierungen geplant. In diesem Zuge werden auch die genannten Vorgaben zur Barrierefreiheit weiter umgesetzt.
 

Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 17. Juli 2024 erstellt.
 

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Mängel zur Barrierefreiheit an unserer Webseite auffallen oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden:

Handwerkskammer zu Leipzig | Dresdner Straße 11/13 | 04103 Leipzig
Telefon 0341 2188-0 | Telefax  0341 2188-499 | info@hwk-leipzig.de 

Wir werden versuchen, die mitgeteilten Mängel zu beseitigen beziehungsweise Ihnen nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.
 

Durchsetzungsverfahren

Sie haben unter oben genanntem Kontakt eine Anfrage zur unserer Webseite gestellt. Falls dabei innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel vier Wochen) keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, können Sie sich an die für das Durchsetzungsverfahren zuständige Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen (Durchsetzungsstelle) bei der Sächsischen Staatskanzlei wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung, wenn Konflikte zwischen öffentlichen Stellen in Sachsen und Nutzenden der Webseiten beziehungsweise. mobilen Anwendungen auftreten. Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich.
 

Kontakt

Sächsische Staatskanzlei
Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen
Durchsetzungsstelle
Archivstraße 1 | 01097 Dresden