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Meisterausbildung Teil IV – Berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse

Der Meisterbrief gilt als Qualitäts- und Vertrauenssiegel für Produkte und Leistungen des Handwerks. Fachleute mit Meisterbrief weisen gegenüber ihren Kunden aus, dass sie können, was sie anbieten. Damit ist der »Meister« sowohl im zulassungspflichtigen als auch im zulassungsfreien Handwerk der wichtigste Fortbildungsabschluss, um ein Unternehmen erfolgreich zu führen. Er ist und bleibt für die Besten im Handwerk deshalb ein Muss. Das beweisen auch die wesentlich höheren Überlebensraten von handwerklichen Meisterbetrieben im Gegensatz zu Existenzgründungen in anderen Wirtschaftsbereichen.

Zudem gilt die Meisterqualifikation europaweit und in allen Bereichen der gewerblichen Wirtschaft als Beleg für fachliche Kompetenz und betriebswirtschaftliches Know-how. Dadurch steigt auch international die Nachfrage nach deutschen Fachkräften mit einem Meisterabschluss. Das Interesse an der Meisterfortbildung ist ungebrochen. Allein im Jahr 2017 absolvierten bundesweit 20.495 Teilnehmer die Meisterprüfung, um später ein Unternehmen zu gründen, zu übernehmen oder um sich als Führungskraft zu qualifizieren.

Die Meisterprüfung im Handwerk umfasst vier selbstständige Prüfungsteile:

  • Teil I: Fachpraxis,
  • Teil II: Fachtheorie,
  • Teil III: Betriebswirtschaft, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse,
  • Teil IV: Berufs- und Arbeitspädagogik.

Das Bildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer zu Leipzig bietet Meistervorbereitungskurse (Teile III und IV) an. Diese Teile der Meisterprüfung sind gewerkübergreifend.
 

Motor der Ausbildung im Betrieb werden

Im Teil IV der Meisterschule werden Fachleuten aus allen Handwerksberufen vielfältige berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse abverlangt. Die Teilnehmer des Vorbereitungskurses lernen, was es heißt, Motor der Ausbildung im Betrieb zu sein, Lehrlinge in die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Betriebes einzubinden und fachlich korrekt zu qualifizieren. Auf dem Lehrplan stehen nicht nur Pädagogik und Didaktik, sondern auch rechtliche Rahmenbedingungen der Lehrlingsausbildung und Ausbildungsplanung.

 

 
Inhalte und Lehrgangsdauer


Inhalte der Meisterausbildung Teil IV

  • Allgemeine Grundlagen
    rechtliche Rahmenbedingungen / Eignung der Ausbilder
  • Planung der Ausbildung
    Ausbildungsberufe / Ausbildungsbetriebe / Ausbildungsplan / Organisation der Berufsausbildung / Berufsschule
  • Einstellung von Auszubildenden und Ausbildung am Arbeitsplatz
    Auswahlkriterien / Ausbildungsvertrag / praktische Anleitung
  • Förderung des Lernprozesses und Ausbildung in der Gruppe
    Lern- und Arbeitstechniken / Lernerfolge / Lernschwierigkeiten
  • Abschluss der Ausbildung
    Prüfungsvorbereitung / Zeugnisse / Ausbildungsverlängerung
     

Lehrgangsdauer

120 Stunden
 

 

 
Gebühren und Fördermöglichkeiten

Für die Meisterausbildung müssen Aufstiegswillige Kosten einplanen. So fallen unter anderem Gebühren für die Zulassung, die Lehrgangsteilnahme, die Lehrmaterialien sowie für die Prüfungen und das Meisterprojekt beziehungsweise das Meisterstück an. Im Gegenzug gibt es jedoch diverse Fördermöglichkeiten, die mit denen sich die Kosten für eine Meisterfortbildung erheblich reduzieren lassen.
 



Kosten Teil I | Fachpraxis

3.985 Euro (Lehrgangsgebühren)*

420 Euro (Prüfungsgebühren)**

Kosten Teil II | Fachtheorie

1.588 Euro (Lehrgangsgebühren)*

350 Euro (Prüfungsgebühren)***

Kosten Teil III | Wirtschaft / Recht

1.820 Euro (Lehrgangsgebühren)*

210 Euro (Prüfungsgebühren)***

Kosten Teil IV | Berufspädagogik

963 Euro (Lehrgangsgebühren)

190 Euro (Prüfungsgebühren)***


Summe Teile I bis IV

8.356 Euro (Lehrgangsgebühren)

1.170 Euro (Prüfungsgebühren)***



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* zuzüglich Materialkosten | ** zuzüglich der Ausgaben für Materialien des Meisterprüfungsprojektes sowie Kosten für Material-, Raum- und Werkstattnutzung | *** zuzüglich Kosten für Raum- und Werkstattnutzung | Stand: Februar 2025 | Mehr Informationen zur Zusammensetzung der Kosten einer Meisterfortbildung und der Meisterprüfungen gibt es auf der Seite Gebühren und Kosten der Meisterprüfung.





Die Meisterausbildung ist unter anderem nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (kurz: AFBG) förderfähig. Dies ist ein bundesweites Förderprogramm für das es keine Altersgrenze gibt. Mit dem »Aufstiegs-BAföG« können die Ausgaben für eine Meisterfortbildung zum Teil erheblich gedrückt werden, wie das folgende Rechenbeispiel verdeutlicht.

 

Meisterausbildung Teile I bis IV

8.356 Euro (Lehrgangsgebühren)

1.170 Euro (Prüfungsgebühren)


staatlicher Zuschuss

4.178 Euro (Zuschuss Lehrgangsgebühren)

585 Euro (Zuschuss Prüfungsgebühren)

Darlehen bei der KfW

4.178 Euro

585 Euro

Darlehenserlass (Bestehen Meisterprüfung)

2.089 Euro

292,50 Euro


Verbleibender Eigenanteil

2.089 Euro (Lehrgangsgebühren)

292,50 Euro (Prüfungsgebühren)



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Stand: Februar 2025 | Mehr Informationen gibt es auf der Seite Aufstiegs-BAföG: Förderung von beruflicher Aufstiegsfortbildung sowie unter www.aufstiegs-bafoeg.de.



Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung mit besonders guten Ergebnissen (besser als »Gut« und bei mehreren Prüfungsteilen die Durchschnittsnote 1,9 oder besser) können zusätzlich über das Programm Begabtenförderung berufliche Bildung ein Antrag auf Aufnahme als Stipendiat stellen. Voraussetzung ist zudem für alle Antragsteller, dass sie zum Zeitpunkt der Aufnahme in das Förderprogramm jünger als 25 Jahre sind.

Mehr Informationen gibt es auf der Seite Begabtenförderung berufliche Bildung – Finanzielle Unterstützung für die ›Karriere mit Lehre‹.

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Absolventen der Meisterschule, die in Sachsen ihren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort haben, erhalten vom Freistaat mit dem »Meisterbonus« zudem einen Zuschuss von 2.000 Euro.

Mehr Informationen gibt es auf der Seite Sächsischer Meisterbonus.

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Ablauf und Planung

Die vier Teile der Meisterausbildung dürfen in beliebiger Reihenfolge absolviert werden. Die Rahmenlehrpläne empfehlen jedoch, wenn möglich, den Teil III (Wirtschaft) vor den Teilen I und II (Fachpraxis und -theorie) zu besuchen.

Da die Lebensumstände jedes Profis unterschiedlich sind, ermöglicht die Handwerkskammer zu Leipzig angehenden Meisterinnen und Meistern grundsätzlich viel Flexibilität bei der Durchführung der Meisterschule. So können die meisten Kurse sowohl kompakt in Vollzeit als auch über einen längeren Zeitraum als Teilzeitfortbildung absolviert werden.  

Wenn die persönlichen Umstände es erfordern, können selbstverständlich auch Pausen zwischen den einzelnen Teilen der Meisterfortbildung gemacht werden. Hier sollte jedoch beachtet werden, dass es einen vorgegebenen Zeitrahmen für den Abschluss der Meisterfortbildung gibt, sobald eine Fördermöglichkeit wie das Aufstiegs-BAföG genutzt wird. 

Die Bildungsexperten der Handwerkskammer empfehlen aus der langjährigen Erfahrung heraus, vor allem bei Vollzeitfortbildungen eine Planung ohne größere Pausen.

 

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Wir beraten Sie gern individuell.

Die Bildungsprofis der Handwerkskammer nehmen sich gern Zeit für eine individuelle Beratung. Mit diesem Formular kann ein individueller Beratungstermin zu Fortbildungsangeboten, zum Beispiel zur Meisterfortbildung, angefragt werden. Nach dem Absenden des Formulars melden wir uns telefonisch oder per E-Mail mit einem konkreten Terminvorschlag.

Ihre Präferenzen für Art und Ort einer Beratung

Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung

 
Mit nachstehender Einwilligung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Kontaktdaten (zum Beispiel E-Mail-Adresse und Telefonnummer) zum Zweck der Bearbeitung der Kontaktanfrage genutzt werden. Ihre Einwilligung ist freiwillig und jederzeit widerruflich. Der Widerruf ist per E-Mail an info@hwk-leipzig.de oder postalisch an Handwerkskammer zu Leipzig (Dresdner Straße 11/13, 04103 Leipzig) zu richten. Nach Erhalt des Widerrufs werden wir die betreffenden Daten nicht mehr nutzen und verarbeiten beziehungsweise löschen. Im Weiteren gelten die Datenschutzbestimmungen der Handwerkskammer zu Leipzig.

Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung*

 
Meisterprüfung

Die Lehrgangsplanung steht? Spätestens dann sollten sich Aufstiegswillige auch Gedanken über die Prüfungen machen. Hier müssen einige Formalitäten erledigt werden und für die Teilnahme an der Prüfung ist eine Zulassung notwendig. Mit dem Antrag auf Zulassung wird beispielsweise das Vorliegen der Voraussetzungen geprüft und bescheinigt. Ohne diesen Bescheid erhalten angehende Meisterinnen und Meister beispielsweise gar keine Einladung zur Prüfung, egal mit welchem Prüfungsteil sie beginnen möchten.

Alle Details rund um Prüfungsvorschriften, -ablauf, -zulassung usw. haben wir auf der Seite Der Meisterbrief als Qualitäts- und Vertrauenssiegel zusammengefasst. Das Team Meisterprüfungswesen steht außerdem bei Fragen und Herausforderungen bereit.



 

Marco Kitzing

Katrin Hauk

Bildungsakademie Handwerk

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-234

Fax 0341 2188-25234

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Marco Kitzing

Katja Kober

Geschäftsstelle der Fortbildungsprüfungsausschüsse / Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse

Steinweg 3

04451 Borsdorf

Tel. 034291 30-267

Fax 034291 30-25267

kober.k--at--hwk-leipzig.de