
Meisterausbildung Teil IV – Berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse
Der Meisterbrief gilt als Qualitäts- und Vertrauenssiegel für Produkte und Leistungen des Handwerks. Fachleute mit Meisterbrief weisen gegenüber ihren Kunden aus, dass sie können, was sie anbieten. Damit ist der »Meister« sowohl im zulassungspflichtigen als auch im zulassungsfreien Handwerk der wichtigste Fortbildungsabschluss, um ein Unternehmen erfolgreich zu führen. Er ist und bleibt für die Besten im Handwerk deshalb ein Muss. Das beweisen auch die wesentlich höheren Überlebensraten von handwerklichen Meisterbetrieben im Gegensatz zu Existenzgründungen in anderen Wirtschaftsbereichen.
Zudem gilt die Meisterqualifikation europaweit und in allen Bereichen der gewerblichen Wirtschaft als Beleg für fachliche Kompetenz und betriebswirtschaftliches Know-how. Dadurch steigt auch international die Nachfrage nach deutschen Fachkräften mit einem Meisterabschluss. Das Interesse an der Meisterfortbildung ist ungebrochen. Allein im Jahr 2017 absolvierten bundesweit 20.495 Teilnehmer die Meisterprüfung, um später ein Unternehmen zu gründen, zu übernehmen oder um sich als Führungskraft zu qualifizieren.
Die Meisterprüfung im Handwerk umfasst vier selbstständige Prüfungsteile:
- Teil I: Fachpraxis,
- Teil II: Fachtheorie,
- Teil III: Betriebswirtschaft, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse,
- Teil IV: Berufs- und Arbeitspädagogik.
Das Bildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer zu Leipzig bietet Meistervorbereitungskurse (Teile III und IV) an. Diese Teile der Meisterprüfung sind gewerkübergreifend.
Motor der Ausbildung im Betrieb werden
Im Teil IV der Meisterschule werden Fachleuten aus allen Handwerksberufen vielfältige berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse abverlangt. Die Teilnehmer des Vorbereitungskurses lernen, was es heißt, Motor der Ausbildung im Betrieb zu sein, Lehrlinge in die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Betriebes einzubinden und fachlich korrekt zu qualifizieren. Auf dem Lehrplan stehen nicht nur Pädagogik und Didaktik, sondern auch rechtliche Rahmenbedingungen der Lehrlingsausbildung und Ausbildungsplanung.