
Rechtsgrundlagen
Was Handwerk ist, welche Berufe zum Handwerk gehören und wer sich in einem solchen Handwerksberuf selbstständig machen darf, ist im Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung), festgelegt.
Auch die Organisationsstrukturen im Handwerk und die hoheitlichen Aufgaben der einzelnen Handwerkskammern in Deutschland werden durch dieses Bundesgesetz geregelt.
Die Satzung der Handwerkskammer wird von der Vollversammlung erlassen und durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit genehmigt. Sie beinhaltet die Aufgaben der Handwerkskammer zu Leipzig mit ihren Gremien und regelt den Geschäftsbetrieb.
Natürlich muss die Festsetzung der Beiträge und Gebühren, auf einer Ordnung beruhen. Deshalb stehen die Gebührenordnung und der Beitragsbemessungsbeschluss zum Download bereit. Diese wurden von der Vollversammlung der Handwerkskammer beschlossen und ebenfalls durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit rechtsaufsichtlich genehmigt.