Luxemburg - Elektronische Abgabe von Mehrwertsteuererklärungen
Die luxemburgischen Finanzbehörden führen ab dem 1. Januar 2013 verpflichtend elektronische Mehrwertsteuererklärungen ein. Steuerpflichtige können dann Mehrwertsteuererklärungen ausschließlich über das sogenannte eTVA System einreichen. Unternehmen, die bereits in Luxemburg steuerpflichtig sind, wurden von den luxemburgischen Finanzbehörden schriftlich informiert. Der Zugang zum eTVA System ist nur mit einem professionellen Zertifikat möglich, das vorab bei LuxTrust bestellt werden muss.