Medieninformation vom 10. September 2004Sprechtag zur betrieblichen Altersversorgung
Betriebe müssen seit Anfang 2002 ihren Mitarbeitern ermöglichen, ein bis vier Prozent ihres Bruttoeinkommens für den Ruhestand anzulegen. Was viele Unternehmer nicht wissen: Wer die richtige Form der betrieblichen Altersversorgung einführt, kann steuerliche Vorteile nutzen und Lohnnebenkosten sparen.