Umgang mit Fundsachen

Fundsachen werden an den verschiedenen Standorten der Handwerkskammer zu Leipzig hinterlegt. Handelt es sich um Gegenstände mit höherem Wert werden diese unter Verschluss verwahrt. Die Aufbewahrungsfrist der Fundsachen beträgt vier Wochen.

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Wo kann ich Fundsachen abgeben bzw. wo kann ich verlorene Gegenstände wiedererhalten?

Fundsachen werden an den verschiedenen Standorten der Handwerkskammer zu Leipzig an folgenden Orten hinterlegt:

  • am Empfang im Haus des Handwerks,
  • am Empfang im Bildungs- und Technologiezentrum,
  • beim jeweiligen Mitarbeiter in der Außenstelle.

Handelt es sich um Gegenstände mit höherem Wert (über zehn Euro oder Datenträger), werden diese unter Verschluss verwahrt.
 

Wie lange werden Fundsachen aufbewahrt?

Die Aufbewahrungsfrist der Fundsachen beträgt vier Wochen. Danach werden die Fundsachen entweder entsorgt oder – im Fall von höherwertigen Gegenständen über zehn Euro oder Datenträger – an das kommunale Fundbüro übergeben.

  • Fundsachen aus dem Haus des Handwerks: Fundbüro der Stadt Leipzig
  • Fundsachen aus dem Bildungs- und Technologiezentrum: Fundbüro der Gemeinde Borsdorf
  • Fundsachen aus den Außenstellen: kommunales Fundbüro
     

Bekomme ich Finderlohn bzw. muss ich Finderlohn zahlen?

Für den Finderlohn finden die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs Anwendung.

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