Nur noch bis 31. Dezember: Antrag auf Stromsteuerentlastung stellen
Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes sollten sich die Stromsteuerentlastung für 2024 nicht durch die Lappen gehen lassen. Der Antrag muss bis zum 31. Dezember eingereicht werden. Durch den verringerten Jahresverbrauchs-Grenzwert von 12.500 kWh Strom können auch Klein- und Kleinstunternehmen profitieren.