Was ändert sich 2026?

Neue Vorschriften, Grenzwerte und Verordnungen – mit jedem Jahreswechsel stehen für Start-ups und etablierte Unternehmen im Handwerk Änderungen an. Eine Übersicht relevanter Neuregelungen soll helfen, damit Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben navigieren können.

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Vorschriften, Grenzwerte und Verordnungen – mit dem nahenden Jahreswechsel stehen für kleine Start-ups und etablierte Unternehmen im Handwerk wieder eine Reihe an gesetzlichen Änderungen an. Diese können mitunter Einfluss auf Unternehmensstrategie und -führung haben. Einige der Anpassungen und Neuregelungen haben wir hier aufgelistet:

Mindestlöhne & Minijobs

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde (2027: 14,60 Euro).

Die Minijob-Verdienstgrenze ist an die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohnes gekoppelt und erhöht sich auf 603 Euro pro Monat (7.236 Euro im Jahr). Arbeitsverträge müssen also ggf. angepasst werden, wenn als Stundenlohn nicht generell die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns oder ein höherer Stundenlohn vereinbart wurde.

Zum Jahreswechsel greifen auch einige gewerkespezifische Mindestlöhne. Im Elektrohandwerk sind dann 14,93 Euro pro Stunde (bisher 14,41 Euro) zu zahlen. Im Gebäudereiniger-Handwerk steigen die Mindestlöhne auf 15,00 Euro (Lohngruppe 1) bis 18,40 Euro (Gruppe 6). Im Gerüstbauer-Handwerk liegt die Lohnuntergrenze ab Januar bei 14,35 Euro.

Azubi-Mindestlohn

Der Mindestlohn für Lehrlinge erhöht sich jedes Jahr nach den Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes (BBiG).

Azubis, die 2025 mit der Ausbildung beginnen, und in einem Unternehmen ausgebildet werden, das keinem Tarifvertrag unterliegt, müssen einen Mindestlohn von monatlich 724 Euro im ersten Ausbildungsjahr erhalten. Vorher waren es 682 Euro. Im zweiten Ausbildungsjahr beträgt der Azubi-Mindestlohn 854 Euro (alt: 805 Euro), im dritten Ausbildungsjahr 977 Euro (alt: 921 Euro) und im vierten Jahr 1.014 Euro (alt: 955 Euro).

Aktivrente

2026 wird die Aktivrente eingeführt. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht hat und weiterhin in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis arbeitet, kann bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Der Freibetrag gilt unabhängig davon, ob bereits eine Rente bezogen wird oder der Renteneintritt hinausgeschoben wurde. Selbstständige sind von der Regelung ausgenommen, was die Handwerksorganisation kritisch sieht. Beim Überschreiten der 2.000-Euro-Grenze wird der übersteigende Betrag ganz normal besteuert.

Ziel der Regelung ist es, die Erwerbstätigkeit im Alter zu fördern, den Fachkräftemangel zu lindern und Erfahrung im Betrieb zu halten.
 

Steuerliche und rechtliche Eckdaten

Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer steigt auf 12.348 Euro pro  Jahr (bisher 12.096 Euro), bei Ehepaaren gelten 24.696 Euro. Der Kinderfreibetrag steigt auf 9.756 Euro pro Kind und Jahr. / Das Investitionsförderprogramm ermöglicht die degressive AfA bis zu 30 Prozent für bewegliche Wirtschaftsgüter (Investitionen zwischen Juli 2025 und Ende 2027) / Für Elektrofahrzeuge gilt eine stark beschleunigte Abschreibung (Turbo-AfA), d.h. 75 Prozent im ersten, 10 Prozent im zweiten, danach 5 bis 2 Prozent über sechs Jahre. / Die Pendlerpauschale soll künftig ab dem ersten Kilometer bei 38 Cent liegen. / Die Beitragsbemessungsgrenzen für Sozialabgaben steigen in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 69.750 EUR, bei der Rentenversicherung auf 101.400 EUR.

Ehrenamtspauschalen

Viele Handwerker sind ehrenamtlich aktiv. Dieses freiwillige Engagement soll gestärkt werden und die administrative Belastung soll sinken. Ein Baustein: Ab 2026 wird die sogenannte Übungsleiterpauschale von 3.000 Euro auf 3.300 Euro und die Ehrenamtspauschale, also der steuerfreie Freibetrag für ehrenamtliche Tätigkeiten, von 840 Euro auf 960 Euro erhöht. Wer also aktiv ist und dafür bezahlt wird, kann von der Anhebung profitieren. Beide Pauschalen bleiben in vollem Umfang steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern die Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird.

 

Friseurhandwerk wird stärker kontrolliert

Das Friseur‑ und Kosmetikgewerbe wird offiziell in den Katalog der Branchen aufgenommen, die als schwarzarbeitsgefährdet gelten – vergleichbar mit Baugewerbe oder Gastronomie. Dadurch müssen Beschäftigte müssen Ausweise während der Arbeit bei sich tragen und auf Anforderung dem Zoll vorzeigen können. Zudem gilt eine Sofortmeldepflicht im Zuge der Beschäftigungsaufnahme (§ 28a Abs. 4 SGB IV). Der Zoll dürfte branchenfokussierte Prüfungen in Friseursalons, Barbershops, Kosmetik- und Nagelstudios durchführen. 

Entlastet werden dagegen die Fleischereien, die aus der Liste der Risikobranchen gestrichen wurden – damit entfallen zahlreiche Dokumentations- und Meldepflichten.

Steuerbescheide nur noch digital

Elektronische Steuerbescheide werden ab 2026 zur Regel. Wer seine Steuererklärung elektronisch einreicht, soll künftig auch den Bescheid online abrufen. Das betrifft alle selbstständigen Handwerker, da sie durch ihre Gewinneinkünfte zur elektronischen Abgabe verpflichtet sind. Mussten Steuerzahler bislang aktiv zustimmen, um Bescheide elektronisch zu empfangen, entfällt die Zustimmungspflicht zum Jahreswechsel.

Statt eines Briefs gibt es künftig ein PDF-Dokument. Nutzer erhalten eine E-Mail, sobald der Bescheid abrufbar ist. Diese E-Mail geht an die in Elster oder in der Steuersoftware hinterlegte Adresse. Der elektronische Bescheid gilt vier Tage nach der Bereitstellung als zugestellt. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Einspruchsfrist.

Wer keinen digitalen Bescheid möchte, kann eine einmalige oder dauerhafte Zusendung per Post verlangen. Der Antrag ist formlos möglich.

 

Entgelttransparenzgesetz

Änderungen beim Entgelttransparenzgesetz dürften zwar erst im Juni 2026 greifen, trotzdem sollten sich Unternehmen vorbereiten. Künftig müssen Arbeitgeber bereits im Bewerbungsprozess Angaben zum Einstiegsgehalt oder zur erzielbaren Gehaltsspanne machen, Angestellte jährlich über die Entgeltkriterien informieren und Verfahren zur Beseitigung von Ungleichheiten einführen. Außerdem soll die Beweislast im Fall einer behaupteten Entgeltdiskriminierung die Beweislast künftig beim Arbeitgeber liegen. Teilzeitbeschäftigte sollen künftig durch die sogenannte Teilzeitaufstockungsprämie bis zu 4.500 EUR steuerfrei hinzuverdienen können. Dies soll für Teilzeitbeschäftigte einen Anreiz schaffen, ihre Beschäftigungszeit zu erhöhen.

Umsatzsteuer in der Gastronomie

Der Mehrwertsteuersatz für Speisen im Gastronomiebetrieb soll dauerhaft von 19 auf 7 Prozent sinken. Profitieren werden Restaurants, aber auch Bäckereien, Fleischereien und Cateringanbieter. Damit die Regelung zum Jahreswechsel in Kraft treten kann, muss das Gesetz am 20. Dezember noch den Bundesrat passieren.

 

Sicherheitsbeauftragte und Druckluftverordnung

Im Zuge der Bemühungen um den Bürokratieabbau wurde die Reduzierung der Sicherheitsbeauftragten auf den Weg gebracht. Für Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten soll die Verpflichtung entfallen, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Größere Unternehmen bis 250 Beschäftigte sollen sich künftig auf einen einzigen Sicherheitsbeauftragten beschränken können.

Außerdem wird Druckluftverordnung (»Verordnung über Arbeiten in Druckluft«, DruckLV) außer Kraft gesetzt. Das Regelwerk wird in bestehende Arbeitsschutzverordnungen integriert.



 Infos zu den Änderungen auch im Deutschen Handwerksblatt

Die Auflistung bildet nur einen Teil der Neuerungen ab, die auf das Handwerk zukommen. Über weitere Themen wurde in den vorangegangenen Newsletter-Ausgaben bereits berichtet. Mitgliedsunternehmen der Handwerkskammer zu Leipzig können natürlich auch in der kürzlich zugesandten Ausgabe des Deutschen Handwerksblatts (DHB) weitere Informationen zu beschlossenen oder in Vorbereitung befindlichen Neuerungen erhalten.

Unter anderem hat die Redaktion Hinweise zu folgenden Themen: Altersgerechtes und barrierefreies Umbauen / Kreditvergabe an kleinere und mittlere Unternehmen / Barrierefreiheitsgesetz / Bauprodukte-Verordnung / Betriebsrente / CO2-Steuer / Kaufprämie für E-Autos / Energiesteuer- und Stromsteuergesetz / Kfz-Steuer / Gebäudeenergiegesetz (Heizungsgesetz) / Gebäudetyp-E-Gesetz / Krankenversicherung / Nachhaltigkeitsberichterstattung / Pendlerpauschale / Photovoltaik-Pflicht / Präventionsvorschriften / Produkthaftungsgesetz / EU-Reparatur-Richtlinie / Sicherheitsbeauftragte / Umsatzsteuer in der Gastronomie /Vergabebeschleunigungsgesetz.

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