Onlineshop oder Terminbuchungstool? Widerrufsbutton wird Pflicht!

Handwerker mit Online-Shopsystemen oder B2C-Buchungsfunktionen auf der Website müssen bald einen elektronischen Widerrufsbutton bereitstellen. Die Regelung wird – unabhängig von Umsatz oder Mitarbeiteranzahl – für alle Unternehmen gelten. Was ist zu beachten?

stock.adobe.com / peopleimages.com (erweitert mit KI)

Button auch bei simplen Terminbuchungen und Onlineeinkäufen

Ab dem 19. Juni 2026 müssen alle Handwerksunternehmen, die Onlineshops betreiben oder ein Terminbuchungstool anbieten, einen Widerrufsbutton auf ihrer Website integrieren. Damit setzt Deutschland die EU-Vorgaben zur Stärkung der Verbraucherrechte um. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbrauchern eine einfache Möglichkeit zum Widerruf zu geben.

Die Widerrufsbutton-Neuregelung betrifft alle Arten von Fernabsatzverträgen, für die ein Widerrufsrecht greift – also grundsätzlich für Waren und Dienstleistungen. Dabei ist es egal, wie groß die Unternehmen sind und ob der Onlinehandel lediglich Zusatzgeschäft ist. Zudem sind kaum Ausnahmen geplant.

Künftig soll der Widerruf mit nur wenigen Klicks genauso einfach möglich sein, wie der Einkauf oder die Buchung selbst.

Was bedeutet das für Handwerksbetriebe?

  • Der Button muss gut sichtbar und leicht zugänglich platziert sein.
  • Beschriftung möglichst eindeutig: zum Beispiel »Vertrag widerrufen«.
  • Nach Klick muss ein elektronisches Formular erscheinen, das den Widerruf ermöglicht.
  • Der Kunde muss eine schriftliche Bestätigung (per E-Mail) über den Widerrufseingang erhalten.
  • Rechtliche Texte wie Widerrufsbelehrung, AGB und Datenschutzerklärung müssen im Vorfeld überarbeitet werden, um den neuen Ablauf korrekt abzubilden.

Wenn grundsätzlich kein Widerrufsrecht seitens des Kunden besteht – beispielsweise wenn schnell verderbliche Ware wie Backwaren oder Fleischereierzeugnisse geliefert werden sollen – muss natürlich auch kein Widerrufsbutton zur Verfügung gestellt werden. Auch bei reinen B2B‑Verkäufen und -Dienstleistungen ist kein Button erforderlich, da kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.



Praxistipp zur technischen Umsetzung

  • Platzieren Sie den Button im Kundenkonto-Bereich oder auf einer übersichtlichen Seite, die ohne Login erreichbar ist.
  • Nutzen Sie eine einfache Lösung: Ein HTML-Button mit Link zu einem Widerrufsformular (Name, Vertragsnummer, Datum).
  • Prüfen Sie, ob Ihr Shop-System (z. B. Shopify, WooCommerce) bereits ein entsprechendes Plugin anbietet.

Unternehmen sollten sich bald um die technische Integration kümmern. Steht der Widerrufsbutton zum Stichtag nicht bereit, drohen neben wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen durch Verbände oder Konkurrenten auch empfindliche Sanktionen. Bußgelder von bis zu 50.000 Euro sind möglich.

Ansprechpartnerin zum Thema ist Antje Barthauer (barthauer.a@hwk-leipzig.de | 0341 2188-304).

Kontakt

Marco Kitzing

Antje Barthauer

Beraterin Außenwirtschaft / Exportscout

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-304

Fax 0341 2188-25304

barthauer.a--at--hwk-leipzig.de