Länderinformationen
Im Auftrag des Auswärtigen Amts ebnet die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH in Kooperation mit der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung tunesischen Ingenieuren den Weg in Unternehmen.
Zum 1. Januar 2015 wird turnusmäßig wieder der Mindestmonatslohn in den Niederlanden erhöht. Er beträgt ab dem 1. Januar 2015 genau 1.501,80 Euro brutto für Arbeitnehmer ab 23 Jahren bei Vollzeitbeschäftigung.
Der Bau der Fehmarnbeltquerung bringt einige große, aber auch kleinere Aufträge mit sich. Femern A/S spricht mit einer neuen Onlineplattform nun gezielt kleine und mittlere Unternehmen an, die sich vorstellen können auch als Zulieferer an dem Tunnelbau im Fehmarnbelt beteiligt zu sein.
Auf der Grundlage des norwegischen Gesetzes vom 28. Februar 2014 ist das UN-Kaufrecht in seiner Gesamtheit mit Wirkung vom 1. November 2014 an in Norwegen unmittelbar anwendbares Recht. Bislang hatte Norwegen lediglich einzelne Bestimmungen des UN-Kaufrechts in das norwegische Kaufgesetz eingearbeitet.
Der Schweizer Bundesrat hat die Mehrwertsteuerpflicht für ausländische Unternehmen ausgedehnt. Betroffen sind ausländische Handwerksunternehmen, die in der Schweiz reine Arbeitsleistungen erbringen. Bislang konnten ausländische Unternehmen, die in der Schweiz lediglich Arbeitsleistungen ausführten, die Steuerbefreiung nutzen und zwar unabhängig von der Umsatzhöhe.
Um einen Überblick über die für Handwerksunternehmen relevanten Auslandsmärkte sowie ihre dortigen Tätigkeitsschwerpunkte zu erhalten bittet die Handwerkskammer zu Leipzig Unternehmen um eine Teilnahme an der Außenwirtschaftsumfrage »Sächsisches Handwerk International«.