Schweiz: Erweiterung der Mehrwertsteuerpflicht in den kommenden Jahren

Der Schweizer Bundesrat hat die Mehrwertsteuerpflicht für ausländische Unternehmen ausgedehnt. Betroffen sind ausländische Handwerksunternehmen, die in der Schweiz reine Arbeitsleistungen erbringen. Bislang konnten ausländische Unternehmen, die in der Schweiz lediglich Arbeitsleistungen ausführten, die Steuerbefreiung nutzen und zwar unabhängig von der Umsatzhöhe.

Die Neuregelung führt nun dazu, dass alle Unternehmen in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig werden, die reine Arbeitsleistungen in der Schweiz über 100.000 Schweizer Franken ausführen. Darunter fallen alle Arbeiten an Gegenständen - wie zum Beispiel Montage, Reparatur, Installation, Prüfung oder Regulierung. Das deutsche Unternehmen muss sich in der Schweiz mehrwertsteuerlich registrieren lassen. Die Neuregelung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.

Prüfung der Mehrwertsteuerpflicht

Unternehmen sollten prüfen, ob sie mit ihren Aufträgen in der Schweiz von der Regelung betroffen sind. Trifft dies zu, müssen die Unternehmen eine Schweizer Mehrwertsteuer beantragen. Hierzu müssen sie Kontakt zu einem in der Schweiz ansässigen Fiskalvertreter aufnehmen. In der Rechnung müssen die Umsätze mit Schweizer MWST fakturiert werden. Den deutschen Unternehmen steht infolge der Registrierung der Vorsteuerabzug aus Schweizer Eingangsrechnungen zu.

Momentan werden bei der Berechnung der Umsatzgrenze von 100.000 Schweizer Franken nur die in der Schweiz steuerbaren Umsätze gezählt. Neu soll der weltweite (und damit zum Beispiel auch der deutsche) Umsatz bei der Umsatzgrenze maßgeblich sein. Die Änderung wird in eine Teilrevision des Mehrwertsteuer-Gesetzes einfließen und frühestens per 1. Januar 2016 in Kraft treten.

Quelle: AHK Schweiz


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