Länderinformationen
Seit nunmehr einem Jahr müssen Betriebe, die in der Schweiz Montagen ausführen, in einigen reglementierten Berufen den Meldepflichten und Nachprüfungen der Berufsqualifikation beim SBFI nachkommen. Fortan gilt ein an die EU-Bescheinigung angehängter Gewerbezentralregisterauszug als Nachweis für die Ausübung reglementierter Berufe in der Schweiz.
Die Mehrwertsteuersätze werden in Luxemburg ab 2015 um zwei Prozent angehoben. Der normale Mehrwertsteuersatz steigt damit von 15 auf 17 Prozent an. Die reduzierten Steuersätze steigen von 12 auf 14 Prozent beziehungsweise von sechs auf acht Prozent.
Die schwedische Regierung plant ab 2016 eine Personalregistrierungspflicht auf schwedischen Baustellen. Die Zuständigkeit sollen beim Auftraggeber und dem ausführenden Unternehmen liegen.
Seit 1. Oktober 2014 muss jeder Bauarbeiter bei einem Einsatz auf einer belgischen Baustelle sichtbar einen ConstruBadge tragen. Das gilt auch für Mitarbeiter deutscher Unternehmen, die in Belgien einen Auftrag durchführen.
Betriebe, die in Frankreich vorübergehend Bau- und Montageaufträge abwickeln, sind dazu verpflichtet, ihre entsendeten Mitarbeiter vor Aufnahme der Tätigkeit zu melden. Diese Meldung ist jetzt auch online möglich.