9. Dezember 2014 / Unternehmerfrühstück "Auftrag im Ausland! Was ist einzukalkulieren?"

Immer mehr Handwerksunternehmen nutzen die Chancen auf ausländischen Märkten. Doch gerade bei der Erbringung von grenzüberschreitenden Handwerksleistungen sind bereits in der Angebotsphase diverse steuerliche, arbeitsrechtliche und administrative Regelungen zu berücksichtigen. Diese sind von Land zu Land unterschiedlich und können bei Nichteinhaltung kostspielige Konsequenzen nach sich ziehen. Es ist daher wichtig, sich im Vorfeld eines Auslandsauftrages mit den zusätzlich anfallenden Kosten vertraut zu machen. Auch die korrekte umsatzsteuerliche Abwicklung - welches Steuerrecht gilt und wer hat die Steuer abzuführen - sollte im Idealfall vor der Auftragsabwicklung geklärt sein.

Informationen und Tipps zur Angebotskalkulation

Im Rahmen des Unternehmerfrühstücks "Auftrag im Ausland! Was ist einzukalkulieren?" am 9. Dezember 2014 erhalten Sie Informationen und Tipps zur Angebotskalkulation sowie zur korrekten mehrwertsteuerlichen Abwicklung Ihres Auslandsauftrages. Anmeldung zum Unternehmerfrühstück und weitere Informationen über Antje Barthauer.


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Antje Barthauer

Beraterin Außenwirtschaft / Exportscout

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-304

Fax 0341 2188-25304

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