Archivbeitrag | Newsletter Außenwirtschaft 2014Schweiz: Nachweis für reglementierte Berufe

Seit nunmehr einem Jahr müssen Betriebe, die in der Schweiz Montagen ausführen, in einigen reglementierten Berufen den Meldepflichten und Nachprüfungen der Berufsqualifikation beim SBFI nachkommen. Fortan gilt ein an die EU-Bescheinigung angehängter Gewerbezentralregisterauszug als Nachweis für die Ausübung reglementierter Berufe in der Schweiz.

Seit nunmehr einem Jahr müssen Betriebe, die in der Schweiz Montagen ausführen, in einigen reglementierten Berufen (zum Beispiel in der Elektrotechnik) den Meldepflichten und Nachprüfungen der Berufsqualifikation beim Schweizer Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) nachkommen. Die hierfür vorzulegende EU-Bescheinigung wird von den Wirtschaftskammern ausgestellt. Neu ist, dass künftig deutschlandweit ein an die EU-Bescheinigung angehängter aktueller Gewerbezentralregisterauszug als Nachweis akzeptiert wird.
 

Merkblatt zum Thema Elektroinstallationen

Das aktuelle Merkblatt des ESTI zu »Elektroinstallationen durch Dienstleistungserbringende aus der EU/EFTA« wurde überarbeitet und ist auf der Onlinepräsenz des Schweizer Staatssekretariats einsehbar.

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