Frankreich: Mitarbeiterentsendung nach Frankreich
Betriebe, die in Frankreich vorübergehend Bau- und Montageaufträge abwickeln, sind dazu verpflichtet, ihre entsendeten Mitarbeiter vor Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen Arbeitsinspektion (Inspection du Travail) zu melden. Auf den Internetseiten des französischen Ministeriums für Arbeit, Bildung und Sozialen Dialog (Ministère du Travail, de l'Emploi, de la Formation Professionelle et du Dialog Social) gibt es die Möglichkeit, die erforderliche Vorabmeldung (Declaration préalable de détachement) über ein Onlineportal durchzuführen.
Nach Abschluss der Entsendemeldung erhält der Betrieb eine Meldebestätigung mit Bestätigungsnummer. Diese Meldebestätigung muss während der Tätigkeit in Frankreich mitgeführt werden.