Ab 1. April: Neue Corona-Verordnung und mehr Tests
Sachsen hält weitgehend an den bisherigen Corona-Maßnahmen fest. Testungen werden forciert. Wer im Arbeitsleben direkten Kundenkontakt hat, braucht zwei Tests pro Woche. Präsenzarbeiter ohne Kundenkontakt müssen das Angebot für einen kostenlosen Selbsttest pro Woche erhalten. Belegschaften in Betrieben für körpernahe Dienstleistungen müssen sich künftig zweimal wöchentlich testen oder testen lassen. Kunden, die Friseurleistungen oder medizinisch notwendige körpernahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen, benötigen einen tagesaktuellen Corona-Test. Wann Kosmetiker ab April inzidenzunabhängig öffnen dürfen, hängt von den Allgemeinverfügungen der Stadt Leipzig sowie der Landkreise Leipzig und Nordsachsen ab.