Länderinformationen
Seit 1. Januar 2015 ist für alle Unternehmen, die Arbeiten in Norwegen ausführen, die »A-Melding« Pflicht. Dies betrifft auch ausländische Unternehmen, die Mitarbeiter nach Norwegen entsenden. Die Meldung führt nicht zwingend zur Sozialabgabenpflicht in Norwegen. Allerdings kann sie unter Umstäden zu einer temporären Doppelbesteuerung führen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat einen Informationsservice für die deutsche Wirtschaft zu aktuellen Fragen rund um die Wirtschaftslage Griechenlands eingerichtet. Unternehmen, die von den Kapitalverkehrskontrollen in Griechenland betroffen sind oder sonstige Fragen zu Griechenland haben, können sich bei Germany Trade an Invest informieren.
Die EORI-Nummer dient zur Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten bei der Zollabwicklung. Seit Ende Juni können Firmen den Antrag für die Vergabe, Änderung oder Beendigung einer EORI-Nummer nun auch elektronisch beim Zoll stellen.
Bereits seit vergangenem Jahr können ausländische Firmen die Meldung über die Entsendung ihrer Mitarbeiter nach Frankreich online durchführen. Neu eingeführt wurde die Verpflichtung für das entsendende Unternehmen, einen französischen Ansprechpartner vor Ort zu benennen, der für den Kontakt mit der Arbeitsaufsichtsbehörde verantwortlich ist.
Die Bundesregierung hat am 17. Juni 2015 beschlossen, von der Möglichkeit einer Verlängerung der Übergangsregelungen um weitere drei Jahre keinen Gebrauch zu machen. Damit haben kroatische Arbeitnehmer ab dem 1. Juli 2015 ungehinderten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
Die sächsischen Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern haben im Rahmen der Außenwirtschaftsinitiative Sachsen im Frühjahr 2015 sachsenweit Unternehmen zu ihren außenwirtschaftlichen Aktivitäten befragt. An der Umfrage beteiligten sich 353 Unternehmen aus Handwerk, Industrie, Handel und dem Dienstleistungsbereich.