Volle Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus Kroatien
Mit dem Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union am 1. Juli 2013 hatte die Bundesregierung Übergangsregelungen zur Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit kroatischer Arbeitnehmer auf dem deutschen Arbeitsmarkt in Anspruch genommen.
Die Bundesregierung hat am 17. Juni 2015 nunmehr beschlossen, von der Möglichkeit einer Verlängerung der Übergangsregelungen um weitere drei Jahre keinen Gebrauch zu machen. Damit haben kroatische Arbeitnehmer ab dem 1. Juli 2015 ungehinderten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
Kroatische Unternehmen, die in Deutschland vorübergehend eine Handwerksleistung (zum Beispiel als Subunternehmer eines deutschen Auftraggebers) erbringen wollen und dazu Mitarbeiter für die Auftragsabwicklung entsenden müssen dennoch diverse Melde- und Registrierungsvorschriften beachten. Unterstützung zu Fragen rund um dieses Thema erhalten Unternehmen bei Antje Barthauer.