Frankreich - Neuerungen bei den Entsendevorschriften

Bereits seit vergangenem Jahr können ausländische Firmen die Meldung über die Entsendung ihrer Mitarbeiter nach Frankreich online durchführen. Im Kampf gegen Sozialdumping wurden nun die Vorschriften zur Entsendung überarbeitet und ergänzt. Ausländische Firmen müssen nun im Online-Formular mehr Angaben als bisher machen. Neu eingeführt wurde zudem die Verpflichtung für das entsendende Unternehmen, einen französischen Ansprechpartner (représentant de l'entreprise) vor Ort zu benennen, der für den Kontakt mit der Arbeitsaufsichtsbehörde verantwortlich ist.

Der Arbeitgeber ernennt ihn schriftlich. Das Schriftstück muss den Vor- und Nachnamen, Geburtstag und -ort, E-Mail- und postalische Adresse, gegebenenfalls den Firmennamen sowie die telefonischen Kontaktdaten des Ansprechpartners und den Ort in Frankreich enthalten, wo die Dokumente einsehbar sind. Es muss auf Französisch vorliegen. Benennt der ausländische Dienstleistungserbringer keinen Ansprechpartner, so drohen ihm Sanktionen.

Quelle: GTAI


Marco Kitzing

Antje Barthauer

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