Länderinformation
Zum 1. Januar 2018 tritt für Aufträge in der Schweiz eine Änderung bei der Steuerbefreiung in Kraft. Mit der Neuregelung ändert sich die Bemessungsgrundlage der CHF 100.000 Umsatzgrenze insofern, dass die Weltumsätze eines Unternehmens berücksichtigt werden.
Die Mehrwertsteuersätze in der Schweiz sinken ab dem 1. Januar 2018. Der Normalsatz wird von 8 auf 7,7 Prozent gesenkt.
Die Schweizer Wirtschaft soll auch 2018 die benötigten Fachkräfte rekrutieren können. Deshalb sollen die Höchstzahlen für 2018 für Aufenthaltsbewilligungen in gewissen Kategorien erhöht werden.
Die jährliche Zahl der Kontrollen über die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen wird für das Jahr 2018 von 27.000 Kontrollen auf 35.000 erhöht. Zusätzlich wird der Informationsaustausch zwischen den Schweizer Kontrollbehörden künftig verbessert.
Acht Fragen. Mehr braucht es nicht für eine erste Einschätzung, ob ein Unternehmen die Voraussetzungen für das Auslandsgeschäft mitbringt. Der Selbsttest ist ab sofort auf der Website der Internationalisierungsoffensive Sachsen verfügbar.
Die Europäische Arbeitsbehörde soll dafür sorgen, dass die EU-Regelungen zur Mobilität effektiv angewendet werden. Insbesondere nationale Verwaltungen, Unternehmen und mobile Arbeitnehmer sollen mit der Initiative unterstützt werden.