Schweiz - Wegfall der Steuerbefreiung aufgrund Umsatzgrenze

Zum 1. Januar 2018 tritt für Aufträge in der Schweiz eine Änderung bei der Steuerbefreiung aufgrund der Umsatzgrenze in Kraft. Entsprechend geltendem Recht gibt es Steuerbefreiung bei Umsätzen von weniger als CHF 100.000 im Jahr. Bis zum 31. Dezember 2017 fließen in die Bemessungsgrundlage der CHF 100.000 jedoch nur die Umsätze ein, die in der Schweiz erzielt werden.

Mit der Neuregelung ändert sich die Bemessungsgrundlage der CHF 100.000 dahingehend, dass nicht mehr nur die in der Schweiz ausgeführten Umsätze, sondern die Weltumsätze (und damit auch die deutschen Umsätze) eines Unternehmens berücksichtigt werden. Dies führt dazu, dass de facto die CHF 100.000-Grenze nur noch bei sehr wenigen Kleinstunternehmen eine Rolle spielen wird, das heißt nur noch bei den Unternehmen, die mit ihren Weltumsätzen unter CHF 100.000 bleiben.

Die betroffenen Unternehmen müssen sich in der Schweiz zur Mehrwertsteuer registrieren lassen. Dazu kann ein Fiskalvertreter bestimmt werden und die Rechnung an den Kunden ist mit Schweizer Mehrwertsteuer zu fakturieren. Gleichzeitig können Schweizer Vorsteuern geltend gemacht werden.

Neuerung ab 2019 - Onlinehändler aufgepasst!

Ab 2019 werden zudem auch Unternehmen in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig, die für mindestens CHF 100.000 pro Jahr von der Einfuhrsteuer befreite Kleinsendungen (das heißt die Einfuhrsteuer beträgt nicht mehr als CHF 5) vom Ausland in die Schweiz senden. Diese Neuerung wird vor allem ausländische Onlinehändler betreffen.

Quelle: Handelskammer Deutschland Schweiz


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