Schweiz - Zahl der Kontrollen wird 2018 erhöht
Zum 1. Januar 2018 soll die Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA) verschärft werden. So werden die Synergien und infolgedessen der Informationsaustausch unter Behörden verbessert beziehungsweise erweitert. Erhalten zukünftig die BGSA-Kontrolleure Anhaltspunkte für Verstöße gegen andere gesetzliche Bestimmungen, können die Informationen den Arbeitsinspektoraten, den Sozialversicherungsbehörden und Steuerbehörden weitergegeben werden.
Kontrollen im Rahmen der flankierenden Maßnahmen werden 2018 erhöht
Die jährliche Zahl der Kontrollen über die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen wird für das Jahr 2018 von 27.000 Kontrollen auf 35.000 erhöht. Betroffen von den Kontrollen sind auch ausländische Dienstleistungserbringer mit Sitz in der EU/EFTA, die grenzüberschreitend Dienstleistungen in der Schweiz erbringen.
Beratung und Unterstützung bei der korrekten Auftragsplanung und -abwicklung in der Schweiz erhalten Unternehmen bei der Außenwirtschaftsberatung der Handwerkskammer zu Leipzig.
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