EU-Konsultation zu den Themen europäische Arbeitsmarktbehörde und europäische Sozialversicherungsnummer

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Befragung zur zukünftigen Gestaltung einer europäischen Arbeitsmarktbehörde und zur Einführung einer europäischen Sozialversicherungsnummer gestartet.

Die Europäische Arbeitsbehörde soll dafür sorgen, dass die EU-Regelungen zur Mobilität effektiv angewendet werden. Insbesondere nationale Verwaltungen, Unternehmen und mobile Arbeitnehmer sollen mit dieser Initiative unterstützt werden, indem die Behörde für eine engere Zusammenarbeit in Fragen wie grenzüberschreitender Mobilität und Koordinierung der Sozialversicherungssysteme sorgt.

Vereinfachung bei der vorübergehenden Entsendung zu Montagezwecken

Eine europäische Sozialversicherungsnummer würde eine schnelle Überprüfung des Sozialversicherungsstatus auch über die Landesgrenze hinaus ermöglichen. Dies könnte im Fall der vorübergehenden Entsendung von Mitarbeitern zu Montagezwecken ins EU-Ausland bedeuten, dass Arbeitgeber nicht länger Bescheinigungen zur Bestätigung der Sozialversicherung im Herkunftsland in übersetzter Sprache vorlegen müssen.

Beide Initiativen wurden von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker in seiner Rede zur Lage der Union 2017 angekündigt. Gesetzgebungsvorschläge für beide Initiativen sind im Arbeitsprogramm der Kommission für 2018 vorgesehen und sollen im Frühjahr 2018 vorgelegt werden.

Eine Beteiligung an der Konsultation ist bis zum 7. Januar 2018 über die Webseite der Europäischen Kommission möglich.

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