Zwischenprüfung

Die Ausbildungsordnung legt den Zeitpunkt der Zwischenprüfung fest. Ebenfalls in der Ausbildungsordnung für den jeweiligen Beruf sind die Anforderungen und Inhalte der Zwischenprüfung geregelt. Die Zwischenprüfung beinhaltet in der Regel einen schriftlichen und einen praktischen Teil.

Robert Kneschke / fotolia.com

Die Ausbildungsordnung legt den Zeitpunkt der Zwischenprüfung fest.
 

Schriftliche und praktische Prüfung

Ebenfalls in der Ausbildungsordnung für den jeweiligen Beruf sind die Anforderungen und Inhalte der Zwischenprüfung geregelt. Die Zwischenprüfung beinhaltet in der Regel einen schriftlichen und einen praktischen Teil. Die Zwischenprüfung dient dem Auszubildenden und Ausbildungsbetrieb zur Ermittlung des Ausbildungsstandes, um gegebenenfalls im weiteren Ausbildungsablauf Korrekturen vornehmen zu können. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Zulassungsvoraussetzung für die Gesellen- oder Abschlussprüfung.

Aufgrund der Forderungen der Wirtschaft ist der Gesetzgeber der Forderung nachgekommen, die Motivation der Lehrlinge, in der Zwischenprüfung die bestmöglichen Leistungen zu erreichen, zu erhöhen. Deshalb wurden für einige der neugeordneten Berufe seit dem Jahr 2003 sogenannte Erprobungsverordnungen und Ausbildungsverordnungen erlassen. Das heißt, die Ergebnisse im Teil I der Gesellenprüfung fließen zu dem Gesamtergebnis der Gesellenprüfung mit dem in der Ausbildungsverordnung geregelten Anteil ein.

Für die Zwischenprüfung erfolgt durch die Geschäftsstelle der Gesellenprüfungsausschüsse die schriftliche Einladung zu den einzelnen Prüfungsterminen, auf der Grundlage der Eintragung in der Lehrlingsrolle, an den Prüfling. Der Prüfling wird mit der Einladung zur Prüfung aufgefordert, diese seinem Ausbildungsbetrieb zur Information und Freistellung zur Prüfung vorzulegen.



 
FAQs zur Gesellen- bzw. Abschlussprüfung

lightpoet / stock.adobe.com
 

Einladung zur Prüfung

Die Einladungen werden in der Regel circa vier Wochen vor dem Prüfungstermin per Post an die Lehrlinge versendet.

Dass Sie keine Einladung zur Prüfung erhalten haben, kann mehrere Ursachen haben. Sie sollten schnellstmöglich Kontakt mit unserem Gesellenprüfungswesen aufnehmen. Vielleicht hat uns Ihre Prüfungsanmeldung nicht erreicht oder Sie sind umgezogen und haben vergessen, Ihre neue Postanschrift der Handwerkskammer zu Leipzig mitzuteilen. Um uns Ihre neue Anschrift mitzuteilen, nutzen Sie bitte das Online-Formular.

Auch wenn wir Ihnen die Erholung gönnen, ist Urlaub leider kein wichtiger Grund für die Nicht-Teilnahme an der Prüfung. Sollten Sie nicht an der Prüfung teilnehmen, muss schriftlich von der Prüfung zurückgetreten werden. Dies hat zur Folge, dass Sie mit Ihrem Betrieb über eine Lehrzeitverlängerung einig werden oder den Lehrvertrag auslaufen lassen und sich in der nächsten Prüfungsperiode selbst anmelden.



Chinnapong / stock.adobe.com
 

Am Tag der Prüfung

Auf dem Gelände des Bildungs- und Technologiezentrums (Steinweg 3 | 04451 Borsdorf) befindet sich ein Internat, indem Sie gern übernachten können. Nehmen Sie dazu Kontakt zum Internats-Team auf.

Wenn Sie sich gesundheitlich nicht in der Lage fühlen, die Prüfung abzulegen, muss ein Arzt dies bescheinigen. Bitte kontaktieren Sie schnellstmöglich unser Gesellenprüfungswesen und senden Sie uns schnellstmöglich den Krankenschein zu. Wir werden Sie zu einem Nachholtermin einladen.



Drobot-Dean / stock.adobe.com
 

Anmeldung zur Prüfung

Gern können die Anmeldeunterlagen eingescannt und per E-Mail an gpw.bb@hwk-leipzig.de senden. Die Unterlagen zur Anmeldung müssen nicht zusätzlich per Post geschickt werden. Bitte beachten Sie die Anmeldefristen auf dem Anmeldeformular.

Die vorzeitige Zulassung zur Prüfung muss bei der Geschäftsstelle der Gesellenprüfungsausschüsse schriftlich beantragt werden. Dem Antrag ist eine Begründung beizufügen. Weiterhin ist zu beachten, dass die Genehmigung des Antrages mit der erbrachten Leistung in der Zwischenprüfung beziehungsweise Teil-1-Prüfung zusammenhängt. Mit Stattgabe des Antrages durch den Gesellen- beziehungsweise Abschlussprüfungsausschuss wird der Auszubildende oder Umschüler zur Prüfung vorbehaltlich der Kontrolle der Ausbildungsnachweishefte vorzeitig zugelassen.

Die Änderung der Fachrichtung oder Wahlqualifikation muss schriftlich beantragt werden. Hier reicht ein formloser Antrag auf Änderung, auf dem der Ausbildungsbetrieb sowie der Auszubildende unterschreiben. Senden Sie den Antrag an: Handwerkskammer zu Leipzig | Lehrlingsrolle | Steinweg 3 | 04451 Borsdorf oder per E-Mail an moosdorf.m@hwk-leipzig.de.

Bitte füllen Sie den Antrag auf Nachteilsausgleich aus. Zu beachten ist, dass die entsprechenden Einschränkungen von einem Facharzt attestiert werden müssen. Die Geschäftsstelle der Gesellenprüfungsausschüsse entscheidet, welche Maßnahmen umsetzbar sind. Die Antragsunterlagen bekommen Sie nach der Bearbeitung zurück. Fragen zum Nachteilsausgleich beantwortet gern unser Gesellenprüfungswesen.

Bitte beachten Sie, dass sprachliche Defizite nicht mit einem Antrag auf Nachteilsausgleich geltend gemacht werden können. Sie können allerdings gern die  Nutzung eines Wörterbuchs beim Gesellenprüfungswesen beantragen.

 

Freepik.com / Rawpixel Ltd. / Handwerkskammer
 

Nach der Prüfung

Die Ergebnisse werden zum 31. Januar oder 31. Juli per Post an den Lehrling versendet. Parallel wird der Ausbildungsbetrieb über die Ergebnisse der Prüfung informiert. Sollte es Abweichungen zu dem Termin der Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse geben, wird dies in der Einladung vermerkt.

Den Gesellenbrief sowie das Abschlussprüfungszeugnis möchten wir Ihnen feierlich im Rahmen unserer Gesellenfreisprechung übergeben. Bei Nicht-Teilnahme an der Gesellenfreisprechung, bekommen Sie Ihren Gesellenbrief und Ihr Abschlussprüfungszeugnis per Post zugeschickt.

Sollte der Gesellenbrief oder das Abschlussprüfungszeugnis nach vier Wochen nicht angekommen sein, kontaktieren Sie unser Gesellenprüfungswesen.

Die Gesellen- oder Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden. Sollten Sie die zweite Wiederholungsprüfung nicht bestanden haben, dürfen Sie den gelernten Beruf nicht als Geselle oder Facharbeiter ausüben.

Die Prüfungsbereiche auf Ihrem Bescheid über die nicht bestandene Prüfung, die mit weniger als 50 Punkten bewertet wurden, müssen wiederholt werden. Sie haben die Möglichkeit, auf Antrag auch positiv bewertete Prüfungsleistungen zu wiederholen, wenn Sie eine Verbesserung erhoffen. Lesen Sie bitte aufmerksam die Voraussetzungen zum Bestehen der Prüfung in der Ausbildungsverordnung durch und kontaktieren Sie unserer Gesellenprüfungswesen bei Fragen.

Beantragen Sie über unser Online-Formular eine Zweitschrift oder eine Schmuckurkunde. Die Erstellung einer Zweitschrift oder Schmuckurkunde ist kostenpflichtig. Die Gebühren werden gemäß Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer zu Leipzig erhoben. Nachdem der Gebührenbescheid beglichen wurde, bekommen Sie in der Regel innerhalb eines Monats Ihre Zweitschrift oder Schmuckurkunde.

stock.adobe.com / goodluz
 

Kontrolle der Ausbildungsnachweishefte

Die Abgabebedingungen sind in der Aufforderung zur Abgabe der Ausbildungsnachweise vorgegeben. Bitte lesen Sie unseren Brief aufmerksam durch. Wenn in dem Aufforderungsschreiben lediglich der Ort der Abgabe und die Abgabefrist benannt werden, können Sie uns gern Ihre Ausbildungsnachweishefte postalisch zuschicken. Wenn in der Aufforderung steht, dass Sie Ihre Ausbildungsnachweise zur Vorort-Kontrolle zum vorgegebenen Zeitpunkt abgeben müssen, wird Ihre Anwesenheit vor Ort erwartet. Sie können aber trotzdem unter Absprache mit dem Gesellenprüfungswesen die Abgabe durch Dritte vereinbaren.

Ihre Ausbildungsnachweise sollen lückenlos geführt werden. Es muss ersichtlich sein, wem die Ausbildungsnachweise gehören. Jede Seite muss wochenweise ausgefüllt und vom jeweiligen Ausbilder beziehungsweise Ausbildungsbeauftragten bestätigt werden. Achten Sie bitte drauf, dass keine Seiten »überblättert« werden. Auch wenn Sie im Urlaub oder krank gewesen sind, müssen die entsprechenden Seiten ausgefüllt und bestätigt werden.

Oft sind die Prüfungsausschüsse kulant und erlauben eine einmalige Nachbesserung der Ausbildungsnachweise. Wenn die Ausbildungsnachweise auch zur zweiten Kontrolle mangelhaft sind oder gar nicht abgegeben wurden, lässt der Prüfungsausschuss Sie nicht zur Prüfung zu. Eine Nicht-Zulassung ist mit der Verschiebung des Prüfungstermins auf mindestens ein halbes Jahr verbunden. Alle erforderlichen Unterlagen erhalten die Prüfungsteilnehmer mit dem Bescheid über Nichtzulassung.

 

 

Weiterführende Themen

NAMPIX / stock.adobe.com

Ausbildungsordnungen

Eine der wichtigsten Arbeitsunterlagen für die Berufsausbildung sind die »Verordnung über die Berufsausbildung« und die entsprechenden Rahmenlehrpläne im jeweiligen Beruf. Diese Arbeitsunterlagen dienen dem Ausbildungsbetrieb als Fahrplan für die Dauer der gesamten Ausbildungszeit und werden mit der Eintragung des Lehrvertrages durch die Handwerkskammer dem Ausbildungsunternehmen zur Verfügung gestellt.
Mehr lesen
Robert Kneschke / fotolia.com

Gesellen- bzw. Abschlussprüfung

Am Ende der Ausbildung in einem Handwerksberuf steht die Gesellenprüfung. Handwerksberufe sind all diejenigen, die nach § 25 HwO erlassen wurden. Gleichfalls gibt es Ausbildungsberufe, die nach § 4 BBiG erlassen wurden, hier schließt die Ausbildung mit einer Abschlussprüfung ab.
Mehr lesen
Firma V / stock.adobe.com

Nachteilsausgleich Gesellen- bzw. Abschlussprüfungen

Bei der Durchführung und Abnahme von Abschluss- bzw. Gesellenprüfungen werden die besonderen Belange körperlich, geistig und seelisch eingeschränkter/behinderter Menschen berücksichtigt.
Mehr lesen

Kontakt

Marco Kitzing

Janet Frey

Gesellenprüfungen

Steinweg 3

04451 Borsdorf

Tel. 034291 30-265

Fax 034291 30-25265

frey.j--at--hwk-leipzig.de

Marco Kitzing

Emily Haubold

Gesellenprüfungen

Steinweg 3

04451 Borsdorf

Tel. 034291 30-264

Fax 034291 30-25264

haubold.e--at--hwk-leipzig.de

Marco Kitzing

Ronja Krauthahn

Gesellenprüfungen

Steinweg 3

04451 Borsdorf

Tel. 034291 30-266

Fax 034291 30-25266

krauthahn.r--at--hwk-leipzig.de

Nadine Schroeder

Gesellenprüfungen

Steinweg 3

04451 Borsdorf

Tel. 034291 30-263

Fax 034291 30-25263

schroeder.n--at--hwk-leipzig.de