Abgabe Ausbildungsnachweis / Berichtsheft

Auszubildende die ihr Berichtsheft in elektronischer Form führen, können den Ausbildungsnachweis bequem über unser Onlineformular übergeben. In der Regel lässt sich aus der Berichtsheft-App oder Software eine PDF-Datei exportieren und anschließend übermitteln.

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Jeder Auszubildende hat nach dem Berufsbildungsgesetz § 14 Absatz 1 Nummer 4 in Verbindung mit der jeweiligen Ausbildungsverordnung die Pflicht, ein Ausbildungsnachweisheft zu führen. Das Ausbildungsnachweisheft kann schriftlich oder elektronisch geführt werden. Um zur Gesellen- bzw. Abschlussprüfung zugelassen zu werden, müssen die Nachweise dem zuständigen Prüfungsausschuss zur Kontrolle vorgelegt werden.

Auszubildende die ihr Berichtsheft in elektronischer Form führen, können den Ausbildungsnachweis bequem über unser Onlineformular übergeben. In der Regel lässt sich aus der Berichtsheft-App oder Software eine PDF-Datei exportieren und anschließend übermitteln.
 

Abgabe »Digitales Berichtsheft«

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Sonstiges


Datenschutzhinweise

Ihre Daten werden ausschließlich im Rahmen der für eine Prüfungszulassung notwendigen Berichtsheftführung genutzt und verarbeitet. Eine Weitergabe erfolgt an die Mitglieder des jeweiligen Prüfungsausschusses. Die Übermittlung der Daten und Einreichung des Berichtsheftes auf diesem Weg ist freiwillig und jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerruflich. Der für die Prüfungszulassung notwendige Ausbildungsnachweis ist dann anderweitig zu erbringen. Der Widerruf ist per E-Mail an info@hwk-leipzig.de oder postalisch an Handwerkskammer zu Leipzig (Dresdner Straße 11/13, 04103 Leipzig) zu richten. Nach Erhalt des Widerrufs werden wir die betreffenden Daten nicht mehr nutzen und verarbeiten beziehungsweise löschen. Im Weiteren gelten die Datenschutzbestimmungen der Handwerkskammer zu Leipzig.

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Weiterführende Informationen

 Berufsbildungsgesetz – BBiG (gesetze-im-internet.de)

Weiterführende Themen

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Berichtshefte und Ausbildungsnachweis

Jeder Auszubildende hat schriftliche Ausbildungsnachweise zu führen. Während der gesamten Ausbildungszeit muss er regelmäßig, mindestens wöchentlich ein Berichtsheft stichwortartig führen. Das gilt sowohl für die praktische Ausbildung im Betrieb, als auch für die überbetriebliche Ausbildung im Bildungszentrum und auch für den Unterricht in der Berufsschule.
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Prüfungen

Jeder Lehrling muss während seiner Ausbildung und am Ende der Lehre in einer Prüfung beweisen, dass er die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse seines Ausbildungsberufes besitzt. Gesellen-, Abschluss- und Zwischenprüfungen sowie Umschulungsprüfungen werden von den Mitarbeitern des Gesellenprüfungswesens organisiert und von ehrenamtlich tätigen Prüfungsausschüssen abgenommen.
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Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)

Aufgrund der zunehmenden Spezialisierung können insbesondere die kleinen und mittelgroßen Handwerksbetriebe nicht mehr alle dem Berufsbild entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln. Die so entstehende Wissenslücke wird durch die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung geschlossen. Als Teil der fachpraktischen Ausbildung ergänzt sie die betriebliche Lehre und stellt eine einheitliche Grundausbildung sicher.
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Kontakt

Marco Kitzing

Emily Haubold

Gesellenprüfungen

Steinweg 3

04451 Borsdorf

Tel. 034291 30-264

Fax 034291 30-25264

haubold.e--at--hwk-leipzig.de

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Nadine Schroeder

Gesellenprüfungen

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