Abgabe Ausbildungsnachweis / Berichtsheft
Auszubildende die ihr Berichtsheft in elektronischer Form führen, können den Ausbildungsnachweis bequem über unser Onlineformular übergeben. In der Regel lässt sich aus der Berichtsheft-App oder Software eine PDF-Datei exportieren und anschließend übermitteln.

Jeder Auszubildende hat nach dem Berufsbildungsgesetz § 14 Absatz 1 Nummer 4 in Verbindung mit der jeweiligen Ausbildungsverordnung die Pflicht, ein Ausbildungsnachweisheft zu führen. Das Ausbildungsnachweisheft kann schriftlich oder elektronisch geführt werden. Um zur Gesellen- bzw. Abschlussprüfung zugelassen zu werden, müssen die Nachweise dem zuständigen Prüfungsausschuss zur Kontrolle vorgelegt werden.
Auszubildende die ihr Berichtsheft in elektronischer Form führen, können den Ausbildungsnachweis bequem über unser Onlineformular übergeben. In der Regel lässt sich aus der Berichtsheft-App oder Software eine PDF-Datei exportieren und anschließend übermitteln.