2013. Bild: fotolia.com - typomaniac
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Was ändert sich 2013?

Da der vorhergesagte Weltuntergang doch nicht eingetreten ist, müssen sich Unternehmer notgedrungen mit diversen Neuerungen befassen. Doch nicht alle im vergangenen Jahr geplanten Änderungen werden umgesetzt.

Weil beispielsweise das Jahressteuergesetz 2013 in letzter Sekunde gestoppt wurde, tritt unter anderem die geplante Verkürzung der Aufbewahrungsfristen von Belegen für das Finanzamt nicht in Kraft. Auch die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung kommt nicht. Stattdessen werden erhöhte KfW-Fördermittel in Aussicht gestellt.

Dafür ändern sich zum Beispiel Mini- und Midi-Jobs und die Rundfunkfinanzierung:

Rundfunkbeitrag statt Rundfunkgebühr

Zum 1. Januar ändert sich die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Künftig ist die Anzahl der Rundfunkgeräte im Unternehmen irrelevant. Betriebe zahlen Beiträge nur noch abhängig von der Zahl der Betriebsstätten, der Mitarbeiter sowie der auf den Betrieb zugelassenen Fahrzeuge. Kleinbetriebe bis acht Beschäftigte (pro Betriebsstätte) müssen ein Drittel des regulären Beitrags von 5,99 Euro pro Monat entrichten. Auf Betriebsstätten mit bis zu 19 Beschäftigten kommt ein voller Beitrag in Höhe von 17,98 Euro zu. Mehr Informationen gibt es im Artikel "GEZ schreibt derzeit Unternehmen an".

Insolvenzgeldumlage steigt

Die Insolvenzgeldumlage, die Arbeitnehmer vor Lohnausfällen infolge der Insolvenz ihres Arbeitgebers schützen soll, steigt zum Jahreswechsel von 0,04 Prozent auf 0,15 Prozent des Arbeitsentgelts. Dieser Umlagesatz soll künftig konstant bleiben, da er so bemessen ist, dass bei normalen konjunkturellen Schwankungen der Finanzbedarf ohne Anpassung des Beitragssatzes abgedeckt wird. Die Pflicht zur Umlage betrifft alle Arbeitgeber.

Krankenversicherung

Der Überschuss des Gesundheitsfonds beträgt für 2012 voraussichtlich rund 3,2 Milliarden Euro. Die Zuweisungen werden im Jahr 2013 voraussichtlich die zu erwartenden Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vollständig decken.

  • Allgemeiner Beitragssatz zur GKV ab Januar: 15,5 Prozent
    (Arbeitnehmer: 8,2 Prozent, Arbeitgeber: 7,3 Prozent)
  • Ermäßigter Beitragssatz zur GKV ab Januar: 14,9 Prozent
    (Arbeitnehmer: 7,9 Prozent, Arbeitgeber: 7,0 Prozent).
Höherer Beitragssatz zur Pflegeversicherung

Mit Beschluss der Pflegereform durch den Bundesrat steigt der Beitragssatz zum 1. Januar 2013 von 1,95 auf 2,05 Prozent. In Sachsen zahlen Arbeitnehmer dabei einen höheren Anteil als die Arbeitgeber:

  • Arbeitnehmer: 1,525 Prozent
  • Arbeitgeber: 0,525 Prozent.

Für kinderlose Versicherte, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, gilt ein Beitragszuschlag von 0,25 Prozent, den der Arbeitnehmer allein trägt.

Beitragssatz der Rentenversicherung sinkt

Zum 1. Januar 2013 gibt es in der Rentenversicherung eine Absenkung des Beitragssatzes von 19,6 auf 18,9 Prozent des Bruttolohns (Arbeitnehmer: 9,45 Prozent, Arbeitgeber: 9,45 Prozent). Dadurch werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber jährlich um insgesamt 6,3 Milliarden Euro entlastet.

Beitragssatz für Arbeitslosenversicherung konstant

Der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung bleibt wie in den Jahren 2011 und 2012 bei 3,0 Prozent (Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 1,5 Prozent).

Private Pflegezusatzversicherung

Ab 2013 gibt es einen staatlichen Zuschuss in Höhe von fünf Euro im Monat beziehungsweise 60 Euro im Jahr, wenn der Beitrag zu Pflegezusatzversicherung mindestens zehn Euro im Monat beträgt.

Sachbezugswerte 2013

Der Wert für Verpflegung wird ab 1. Januar 2013 auf 224 Euro monatlich angehoben (Frühstück erhöht sich auf 48 Euro, Mittag- und Abendessen auf je 88 Euro). Der Wert für die Unterkunft erhöht sich auf 216 Euro. Bei einer freien Wohnung gilt grundsätzlich der ortsübliche Mietpreis. Besonderheiten gelten für die Aufnahme im Arbeitgeberhaushalt beziehungsweise für Jugendliche und Auszubildende und bei Belegung der Unterkunft mit mehreren Beschäftigten.

Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld verlängert

Bis 13. Dezember 2012 hatte der Bund die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld aufgrund der guten wirtschaftlichen Lage auf die gesetzliche Bezugsfrist von sechs Monaten begrenzt (§ 177 Absatz 1 Satz 3 SGB III). Ab 2013 wird diese Unterstützung für Arbeitnehmer, die mangels Aufträgen nicht mehr voll arbeiten, auf zwölf Monate verlängert. Die Regelung gilt bis 31. Dezember 2013. Weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld gibt es auf www.arbeitsagentur.de.

Neuregelungen bei Mini- und Midijobs

Zum 1. Januar 2013 werden die Entgeltgrenzen für Minijobs von 400 Euro auf 450 Euro und für Midijobs von 800 Euro auf 850 Euro angehoben. Zudem wird für Minijobber die bisherige Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung in eine Versicherungspflicht mit Befreiungsmöglichkeit umgewandelt. Für Beschäftigungsverhältnisse, die schon vor Januar 2013 bestehen, sind Bestandsschutz- und Übergangsregelungen vorgesehen. Mehr Informationen gibt es unterwww.minijob-zentrale.de. Eine Liste mit den wichtigsten Fragen und Antworten zu den Änderungen steht außerdem unter www.bundesknappschaft.de bereit.

Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte

Mit dem Start von ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale), der sogenannten elektronischen Lohnsteuerkarte, wird das papierbasierte Verfahren der klassischen Lohnsteuerkarte abgelöst. Alle für die Lohnbesteuerung notwendigen Arbeitnehmerdaten (Steuerklasse, Freibeträge, Kirchenmitgliedschaft usw.) werden in einer Datenbank elektronisch für den Arbeitgeber bereitstellt. Obwohl ELStAM bereits im Januar 2013 startet, zeigt sich die Finanzverwaltung bis Ende 2013 kulant. Bis dann können Arbeitgeber flexibel entscheiden, wann auf das elektronische Verfahren umgestellt wird. Mehr Informationen gibt es im Artikel "ELStAM - die elektronische Lohnsteuerkarte ist im Anmarsch" und auf www.steuern.sachsen.de.

Besonders wichtig ist es, den Arbeitnehmern rechtzeitig vor der ELStAM-Umstellung mitzuteilen, dass sie ihre Freibeträge für das Jahr 2013 neu beantragen müssen. Die Anträge können seit Oktober 2012 schriftlich beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Eine persönliche Vorsprache beim Finanzamt ist nicht erforderlich. Entsprechende Vordrucke für die Anträge sind im Internet unterhttps://www.formulare-bfinv.de abrufbar.

E-Bilanz im Anmarsch

Alle bilanzierenden Unternehmen müssen ab 2014 ihren Jahresabschluss elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln (E-Bilanz). Für das Wirtschaftsjahr 2013 steht es jedem Unternehmen frei, die Bilanz auf Papier abzugeben oder bereits elektronisch einzureichen. Betriebe sollten sich allerdings rechtzeitig auf die Umstellung vorbereiten. Als Unterstützung erhalten insbesondere kleine und mittlere, bilanzierende Unternehmen von der Steuerverwaltung spezielle Informationen, die den Einstieg in die E-Bilanz erleichtern sollen. Mehr Informationen gibt es im Artikel "E-Bilanz wird entschärft".

Investitionszulage

Die Investitionszulage in den neuen Bundesländern und Berlin unterstützt betriebliche Erstinvestitionen in neue bewegliche Wirtschaftsgüter und in neue Wirtschaftsgebäude. Begünstigte Wirtschaftszweige sind das verarbeitende Gewerbe, bestimmte produktionsnahe Dienstleistungen und das Beherbergungsgewerbe. Die Fördersätze werden bis 2013 abgeschmolzen. Für 2013 beträgt die Förderung für kleine und mittelständische Betriebe nur noch fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten. Die Beantragung erfolgt beim zuständigen Finanzamt. Für ab dem 1. Januar 2014 abgeschlossene Investitionen entfällt die Förderung ganz.

Neues Förderprogramm für betriebliche Kinderbetreuung

Unternehmen können seit Dezember 2012 am neuen Förderprogramm "Betriebliche Kinderbetreuung" teilnehmen. Dabei erhalten Arbeitgeber Zuschüsse, wenn sie neue, betriebliche Kinderbetreuungsplätze einrichten. Das Förderprogramm richtet sich an Arbeitgeber aller Größen und Branchen mit Sitz in Deutschland. Gefördert werden auch Verbundlösungen von Unternehmen, die sich für eine gemeinsame Kinderbetreuung zusammenschließen. Die Fördermittel werden als Anschubfinanzierung für bis zu zwei Jahre gewährt. Je neu geschaffenem Ganztagsbetreuungsplatz werden 400 Euro pro Monat als Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten gezahlt. Insgesamt können die Unternehmen während des Förderzeitraums eine Unterstützung von 9.600 Euro pro Betreuungsplatz erhalten. Mit dem Programm werden neue Gruppen mit Mitarbeiterkindern bis zum vollendeten dritten Lebensjahr gefördert. Nähere Informationen gibt es unter www.erfolgsfaktor-familie.de.

Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Das Bundeswirtschaftsministerium hat Ende 2012 ein neues Informationsangebot zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung gestartet. Das neue Portal soll vor allem mittelständische Unternehmen dem Weg zu einer Beteiligung der Mitarbeiter an ihrem Unternehmen unterstützen und begleiten. Auf der neuen Informationsplattform werden praxisorientierte Handlungsempfehlungen, Checklisten und Musterverträge für alle gängigen Beteiligungsmodelle bereitgestellt. Das Informationsportal richtet sich auch an Unternehmen, die bereits Erfahrungen gesammelt haben und ihr Beteiligungsmodell verbessern wollen. Informationen unter www.bmwi-unternehmensportal.de.

Förderung von Rußpartikelfiltern verlängert

Die Nachrüstförderung wurde von der Bundesregierung bis Ende 2013 verlängert. Allerdings wurde der Betrag für den Barzuschuss von ehemals 330 auf 260 Euro reduziert. Mehr Informationen gibt es im Artikel "Förderung von Rußpartikelfiltern verlängert" oder unter www.bafa.de.

Umweltzonen in weiteren Städten

In immer mehr Städten werden Umweltzonen eingeführt. Ab 2013 setzen auch Wiesbaden, Mainz und Mönchengladbach auf diese Maßnahmen. Darüber hinaus kommen in zahlreichen Umweltzonen Verschärfungen der Zufahrtsbeschränkungen. Eine Gesamtübersicht zu den Umweltzonen in Deutschland ist untergis.uba.de/website/umweltzonen/index.htm abrufbar.

Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos verlängert

Bereits seit längerem beschlossene Sache ist die verlängerte Steuerfreiheit für Elektrofahrzeuge. Statt wie bislang fünf Jahre fahren Autos mit reinem Elektroantrieb oder mit Brennstoffzelle künftig zehn Jahre steuerfrei. Die Regelung kommt allen E-Mobilen zugute, die ab dem 18. Mai 2011 neu zugelassen wurden.

Falschparken wird teurer

Parkverstöße werden ab April 2013 um jeweils fünf Euro teurer. Bis zu 30 Minuten Überschreiten der Parkdauer kostet dann zehn statt fünf Euro. Wer bis zu einer Stunde länger als erlaubt parkt, muss 15 statt 10 Euro berappen. Bis zu zwei Stunden Parkzeitüberschreitung kosten dann 20 Euro, bis zu drei Stunden 25 Euro und wer die Parkzeit länger als drei Stunden überschreitet wird mit 30 Euro zur Kasse gebeten.

Online-Portal zur Überwachung der Kraftstoffpreise

Ab 2013 kann jeder Bürger die Treibstoffpreise im Internet überwachen. Zum Jahresbeginn richtet das Bundeskartellamt dafür eine Markttransparenzstelle ein. Die informiert in Echtzeit über die Benzin- und Dieselpreise an den deutschen Tankstellen. Autofahrer können also künftig per Internet oder Smartphone überall die aktuellen Kraftstoffpreise sehen. Tankstellen müssen jede Preisänderung an eine die Markttransparenzstelle melden.

Deutsche Post ändert Porto

Die Deutsche Post nimmt zum 1. Januar 2013 Anpassungen einzelner Preise vor. Der Preis für den Standardbrief bis 20 Gramm wird nach über 15 Jahren von 0,55 auf 0,58 Euro erhöht. Das Produkt Infobrief wird zum 31. Dezember 2012 komplett eingestellt. Ab Januar 2013 dürfen inhaltsgleiche Zahlungsaufforderungen (zum Beispiel Rechnungen und Mahnungen) nach Beschluss der Bundesnetzagentur nicht mehr als Infopost versendet werden.

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Christian Likos

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