Bilanzen. Bild: pixelio.de - Marko Greitschus
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Archivbeitrag | Newsletter 2012E-Bilanz wird entschärft

Viele kleine und mittelständische Handwersksunternehmen dürfte es freuen. Sie müssen sich zwar darauf einstellen, durch die E-Bilanz ihren Jahresabschluss online ans Finanzamt zu schicken, die Regeln wurden allerdings entschärft.

Kritik aus der Wirtschaft führt zu mehr mittelstandsfreundlichen Lösungen

Nach einer Mitteilung des Bundesfinanzministeriums wird es aufgrund der Kritik von Kammern, Verbänden und Unternehmen sowie aufgrund der Erfahrungen der E-Bilanz-Pilotphase wesentliche Erleichterungen geben.

Nur Bilanzposten im Hauptbuch müssen elektronisch übermittelt werden

Das Handwerk begrüßt insbesondere, dass die Betriebe nur die im Hauptbuch enthaltenen Bilanzposten elektronisch übermitteln müssen. Damit wird es in der Regel bei der vereinfachten Überleitungsrechnung bleiben können.

Längere Übergangsfrist

Ebenfalls sehr positiv ist, dass die Betriebe nun noch das ganze Jahr 2013 nutzen können, um sich auf die E-Bilanz einzustellen. Die elektronische Übermittlung wird nunmehr für Wirtschaftsjahre ab 2013 verpflichtend, also - zusammen mit den elektronischen Steuererklärungen - frühestens im Jahr 2014. Für die Wirtschaftsjahre 2012 oder 2012/2013 steht es jedem Unternehmen frei, die Bilanz auf Papier abzugeben oder bereits elektronisch.

Moderater Anpassungsaufwand

Jeder Betrieb muss für die elektronische Datenübermittlung nur das ausfüllen, was ihn tatsächlich betrifft ("Mussfelder"). Lässt sich ein Mussfeld nicht mit Werten ausfüllen, weil kein entsprechendes Buchungskonto geführt wird oder weil sich die benötigte Information aus der ordnungsmäßigen individuellen Buchführung nicht ableiten lassen, kann bei der Übermittlung des Datensatzes die entsprechende Position "leer" übermittelt werden. Dadurch ist es kleineren und mittleren bilanzierenden Unternehmen möglich, ohne erhöhten Anpassungsaufwand die E-Bilanz zu übermitteln.

Weiterhin können bei der Erstellung der E-Bilanz Auffangpositionen genutzt werden, wenn für einen bestimmten Sachverhalt eine durch Mussfelder vorgegebene Differenzierung nicht aus der Buchführung abgeleitet werden kann.

Umstellung nicht auf die lange Bank schieben

Insbesondere kleine und mittlere, bilanzierende Unternehmen erhalten von der Steuerverwaltung spezielle Informationen, die den Einstieg in die E-Bilanz erleichtern sollen. Außerdem wird auf der ELSTER-Webseite eine kleine Datenbank mit am Markt verfügbarer Steuersoftware mit ELSTER-Schnittstelle vorgehalten.

Auch wenn die Übergangsfrist zur E-Bilanz verlängert wurde, müssen Betriebe die Umstellungen rechtzeitig in Angriff nehmen. Die Handwerkskammer zu Leipzig führt deshalb in Zusammenarbeit mit der Steuerberaterkammer Sachsen und der DATEV eine Reihe Informationsveranstaltungen zur Einführung der E-Bilanz durch.

Information und Beratung zur E-Bilanz gibt es bei Christian Likos und Anett Fritzsche.

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Anett Fritzsche

Beratungsstelle für Innovation und Technologie (BIT)

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-238

Fax 0341 2188-25238

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Christian Likos

Hauptabteilungsleiter Wirtschaft und Recht / Stellvertretender Hauptgeschäftsführer

Dresdner Straße 11/13

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