Länderinformationen
Vorübergehende Tätigkeiten ausländischer Unternehmen und die Entsendung von Mitarbeitern sind vor Beginn der Leistung in der Schweiz in einem Online-Portal anzumelden. Das bisherige Meldeverfahren wurde auf ein neues Portal umgestellt. Künftig müssen die Online-Meldungen im Meldeverfahren ausschließlich über das Portal EasyGov.swiss vorgenommen werden.
Die Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH (WFS) unterstützt Unternehmen bei der Internationalisierung mit zahlreichen Angeboten, hinzu kommen Leistungen der sächsischen Handwerkskammern und Cluster sowie bundesweite Initiativen des Bundesministerium für Wirtschaft. Das neue Tool IOSax.scan erleichtert dabei die Suche nach den passenden Angeboten und Leistungen.
Das Baugewerbe ist nach wie vor überwiegend eine inländische Tätigkeit. Gründe für die geringe Integration in den Binnenmarkt sind unter anderem die restriktive Regulierung von Bau- und Installationsdiensten und Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten sowie komplexe Verwaltungsverfahren. Die Europäische Kommission lädt alle Interessenträger ein, sich zu Fragen zu äußern, um die konkreten Herausforderungen zu identifizieren.
Die Meldung einer Entsendung von Mitarbeitern nach Spanien erfolgte bislang in jeder Region unterschiedlich, war nur auf Spanisch und unter Verwendung einer spanischen digitalen Signatur möglich. Nun wurde ein neues, einheitliches, nationales Entsendeportal geschaffen.
Im Rahmen des sogenannten Omnibus-Pakets hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Anpassung der CBAM-Verordnung vorgelegt. Der Vorschlag sieht vor, den Kreis der betroffenen Unternehmen deutlich zu reduzieren: Insgesamt 90 Prozent der bisher betroffenen Unternehmen unterlägen damit nicht mehr der CBAM-Verordnung und den damit verbundenen Pflichten.