6. Mai 2025 / Sprechtag »Grenzüberschreitende Handwerksleistungen – Änderungen bei den Meldepflichten«
Bei der Durchführung von grenzüberschreitenden Handwerksleistungen müssen diverse rechtliche, steuerliche und administrative Auflagen beachtet werden, die – wenn sie nicht eingehalten werden – kostspielige Konsequenzen nach sich ziehen können. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich im Vorfeld des nächsten Auslandsauftrages zielgerecht zu den Änderungen im jeweiligen Zielland zu informieren.

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In der Schweiz und in Spanien gab es aktuell Änderungen bei den zu nutzenden Meldeportalen. Entsendungen in die Schweiz sind neuerdings über das neue Portal EasyGov.swiss anzumelden, für das vorab eine Registrierung nötig ist. Zudem benötigen Unternehmen eine Unternehmens-Identifikationsnummer (UID), die mit der Registrierung im neuen Portal beantragt wird.
Auch in Spanien gibt es nun mit dem Ley45-Portal ein zentrales Meldetool für Entsendungen, das auch auf Englisch verfügbar ist. In Italien wiederum müssen Baubetriebe auch bei Entsendungen die Regelungen rund um den neuen Baustellenführerschein beachten.
Termin: Dienstag, den 6. Mai 2025
Ort: Handwerkskammer zu Leipzig| Raum 2.13 oder per Online-Meeting
Nutzen Sie die Möglichkeit, sich im Vorfeld des nächsten Auslandsauftrages zielgerecht zu den Änderungen im jeweiligen Zielland zu informieren.
Anmeldungen sind bis zum 30. April 2025 möglich.