Europa: Vereinfachungen bei CBAM-Verordnung in Sicht

Im Rahmen des sogenannten Omnibus-Pakets hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Anpassung der CBAM-Verordnung vorgelegt. Der Vorschlag sieht vor, den Kreis der betroffenen Unternehmen deutlich zu reduzieren: Insgesamt 90 Prozent der bisher betroffenen Unternehmen unterlägen damit nicht mehr der CBAM-Verordnung und den damit verbundenen Pflichten.

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9 von 10 Unternehmen nicht mehr betroffen

Der Verwaltungsaufwand sei insbesondere für Wirtschaftsbeteiligte, die nur kleine Mengen CBAM-Waren importieren, unverhältnismäßig hoch. Eine Auswertung der bisherigen Übergangsphase kam zu dem Ergebnis, dass zehntausende Importeure nur für circa ein Prozent der Emissionen verantwortlich sind, während wenige Importeure für den Großteil der erfassten Emissionen verantwortlich sind. Die Änderungsvorschläge sollen dem Rechnung tragen. Im Ergebnis können trotz der reduzierten Anzahl betroffener Unternehmen dennoch 99 Prozent der Emissionen erfasst werden. Profitieren könnten vor allem KMU und Importeure, die nur gelegentlich kleine Mengen an CBAM-Waren einführen. 

Bisher unterliegen Einfuhren ab 150 Euro pro Sendung der CBAM-Verordnung. Das soll sich ändern: Die neue de-minimis-Schwelle soll bei 50 Tonnen CBAM-Waren pro Jahr liegen. Importeure, deren Einfuhren diese Schwelle nicht überschreiten, unterliegen keinen zusätzlichen Berichtspflichten. Es sind lediglich die Daten notwendig, die bereits in der Zollanmeldung anzugeben sind.

Die neue de-minimis-Schwelle ist jedoch nicht unveränderlich. Die EU-Kommission kann den Wert anpassen, wenn es eine wesentliche Änderung der Emissionsintensität von Waren gibt oder sich Handelsmuster signifikant verändern, wie beispielsweise durch Versuche, die de-minimis-Schwelle zu umgehen. 

Das Europäische Parlament und der Rat müssen dem Kommissionsvorschlag zustimmen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch unklar, ob die Vorschläge angenommen werden, es im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens weitere Änderungen gibt und wann diese in Kraft treten. Ohne Einigung beginnt die Umsetzungsphase wie geplant zum 1. Januar 2026. 

Mehr Informationen (www.gtai.de)

Quelle: Germany Trade and Invest GmbH

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