Schweiz: Neues Meldeverfahren für grenzüberschreitende Einsätze
Vorübergehende Tätigkeiten ausländischer Unternehmen und die Entsendung von Mitarbeitern sind vor Beginn der Leistung in der Schweiz in einem Online-Portal anzumelden. Das bisherige Meldeverfahren wurde auf ein neues Portal umgestellt. Künftig müssen die Online-Meldungen im Meldeverfahren ausschließlich über das Portal EasyGov.swiss vorgenommen werden.

Online-Meldungen nur über EasyGov.swiss
Seit dem 17. März 2025 müssen die Online-Meldungen im Meldeverfahren ausschließlich über das Portal EasyGov.swiss vorgenommen werden. Am Meldeprozess selbst und den anzugebenden Informationen ändert sich grundsätzlich nichts.
Wichtige Informationen zur Nutzung des neuen Portals:
- Unternehmen mit Sitz in der EU, EFTA oder dem Vereinigten Königreich können sich bereits jetzt auf EasyGov.swiss registrieren.
- Für die Nutzung des Meldeverfahrens ist eine Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) erforderlich (Ausnahme: Privatpersonen). Die Erteilung dauert circa 14 Tage. Es handelt sich dabei nicht um eine umsatzsteuerliche Registrierung.
- Nach dem UID-Vergabeprozess kann das Meldeverfahren sofort genutzt werden – eine Wartezeit auf die endgültige UID entfällt.
- Privatpersonen und nicht registrierte Einzelunternehmen benötigen keine UID und können das Meldeverfahren ohne vorherige Registrierung nutzen.
- Erhöhte Sicherheit: Der Zugang zum neuen Meldeportal erfordert eine Zwei-Faktor-Authentifizierung per App, um den Schutz der Daten zu gewährleisten.
Bereiten Sie Ihren Zugriff auf das neue Meldeportal bereits jetzt vor, um eine reibungslose Umstellung sicherzustellen. Wenn Sie die neue Anwendung zum ersten Mal verwenden, können Sie Ihr Profil aus dem alten Meldeportal importieren. Die Migration wird automatisch durchgeführt. Pro Meldeprofil ist nur ein Import möglich. Sichern Sie daher vorab alle Daten und Meldebestätigungen, um Datenverluste zu vermeiden.