Zwischenprüfung
Die Ausbildungsordnung legt den Zeitpunkt der Zwischenprüfung fest. Ebenfalls in der Ausbildungsordnung für den jeweiligen Beruf sind die Anforderungen und Inhalte der Zwischenprüfung geregelt. Die Zwischenprüfung beinhaltet in der Regel einen schriftlichen und einen praktischen Teil.

Die Ausbildungsordnung legt den Zeitpunkt der Zwischenprüfung fest.
Schriftliche und praktische Prüfung
Ebenfalls in der Ausbildungsordnung für den jeweiligen Beruf sind die Anforderungen und Inhalte der Zwischenprüfung geregelt. Die Zwischenprüfung beinhaltet in der Regel einen schriftlichen und einen praktischen Teil. Die Zwischenprüfung dient dem Auszubildenden und Ausbildungsbetrieb zur Ermittlung des Ausbildungsstandes, um gegebenenfalls im weiteren Ausbildungsablauf Korrekturen vornehmen zu können. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Zulassungsvoraussetzung für die Gesellen- oder Abschlussprüfung.
Aufgrund der Forderungen der Wirtschaft ist der Gesetzgeber der Forderung nachgekommen, die Motivation der Lehrlinge, in der Zwischenprüfung die bestmöglichen Leistungen zu erreichen, zu erhöhen. Deshalb wurden für einige der neugeordneten Berufe seit dem Jahr 2003 sogenannte Erprobungsverordnungen und Ausbildungsverordnungen erlassen. Das heißt, die Ergebnisse im Teil I der Gesellenprüfung fließen zu dem Gesamtergebnis der Gesellenprüfung mit dem in der Ausbildungsverordnung geregelten Anteil ein.
Für die Zwischenprüfung erfolgt durch die Geschäftsstelle der Gesellenprüfungsausschüsse die schriftliche Einladung zu den einzelnen Prüfungsterminen, auf der Grundlage der Eintragung in der Lehrlingsrolle, an den Prüfling. Der Prüfling wird mit der Einladung zur Prüfung aufgefordert, diese seinem Ausbildungsbetrieb zur Information und Freistellung zur Prüfung vorzulegen.