Ausbildungsordnungen

Eine der wichtigsten Arbeitsunterlagen für die Berufsausbildung sind die »Verordnung über die Berufsausbildung« und die entsprechenden Rahmenlehrpläne im jeweiligen Beruf. Diese Arbeitsunterlagen dienen dem Ausbildungsbetrieb als Fahrplan für die Dauer der gesamten Ausbildungszeit und werden mit der Eintragung des Lehrvertrages durch die Handwerkskammer dem Ausbildungsunternehmen zur Verfügung gestellt.

Akten, Unterlagen, Ordner, Taschenrechner, Büro. Bild: NAMPIX / stock.adobe.com
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Eine der wichtigsten Arbeitsunterlagen für die Berufsausbildung sind die »Verordnung über die Berufsausbildung« und die entsprechenden Rahmenlehrpläne im jeweiligen Beruf. Diese Arbeitsunterlagen dienen dem Ausbildungsbetrieb als Fahrplan für die Dauer der gesamten Ausbildungszeit und werden mit der Eintragung des Lehrvertrages durch die Handwerkskammer dem Ausbildungsunternehmen zur Verfügung gestellt.

Ausgebildet werden darf in der Berufsausbildung nur nach diesen bundeseinheitlichen Ausbildungsordnungen, die nach § 25 Absatz 1 HwO beziehungsweise § 4 Absatz 1 BBiG als verbindliche Rechtsverordnungen erlassen werden. Die Ausbildungsordnung ist eine verbindliche Regelung für den jeweiligen Beruf, für den sie erlassen ist.
 

Inhalte der Ausbildungsordnungen

  • Ausbildungsdauer
  • zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse (Ausbildungsinhalt)
  • zeitlicher Ablauf der Ausbildung (Ausbildungsrahmenplan) und
  • Prüfungsanforderungen

Für die meisten Ausbildungsberufe ist eine dreijährige beziehungsweise dreieinhalbjährige Ausbildungszeit vorgesehen. Nach bestandener Prüfung am Ende der Lehrzeit wird der Lehrling zum Gesellen.

Es gibt aber auch Berufe mit einer Ausbildungszeit von zwei Jahren, die sogenannten »Stufenberufe« der Bauwirtschaft, wie zum Beispiel Hochbaufacharbeiter, Ausbaufacharbeiter und Tiefbaufacharbeiter. Auch diese Berufsabschlüsse sind staatlich anerkannt und eignen sich insbesondere für Betriebe und Jugendliche, welche zum Zeitpunkt des Beginns der Ausbildung noch keine spezielle Fachbildung festlegen wollen oder können. Auch diese Berufe sind staatlich anerkennte Ausbildungsberufe, die mit einer Abschlussprüfung zum Facharbeiter enden. Dieser Ausbildung kann sich eine einjährige Nachlehre anschließen, um die nächste »Stufe«, den Gesellenbrief, zu erwerben, zum Beispiel erste Stufe Hochbaufacharbeiter, zweite Stufe Maurer.

Die Ausbildungsordnung erhalten Sie mit der Rücksendung des in die Lehrlingsrolle eingetragenen Lehrvertrags zugesandt.
 

Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpläne zum Herunterladen

Aktuelle Informationen zu jedem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf – also beispielsweise Rechtsgrundlagen wie die Ausbildungsordnung, den Rahmenlehrplan, Angaben zu beruflichen Fähigkeiten oder Statistiken – gibt es zum Herunterladen beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).

 
Mehr Informationen

 Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)

Weiterführende Themen

Ausbildungssituation im Büro. Bild: goodluz / stock.adobe.com
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Ausbildungsberatung

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Auszubildende mit Ausbilder in der Werkstatt. Bild: Atelier 211 / stock.adobe.com
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Antworten auf Ausbildungsfragen

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Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)

Aufgrund der zunehmenden Spezialisierung können insbesondere die kleinen und mittelgroßen Handwerksbetriebe nicht mehr alle dem Berufsbild entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln. Die so entstehende Wissenslücke wird durch die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung geschlossen. Als Teil der fachpraktischen Ausbildung ergänzt sie die betriebliche Lehre und stellt eine einheitliche Grundausbildung sicher.
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Kontakt

Marco Kitzing

Karen Neugebauer

Beraterin Ausbildung

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-360

Fax 0341 2188-25360

neugebauer.k--at--hwk-leipzig.de

Marco Kitzing

Olaf Blümel

Berater Ausbildung

Steinweg 3

04451 Borsdorf

Tel. 034291 30-274

Fax 034291 30-25274

bluemel.o--at--hwk-leipzig.de

Marco Kitzing

Mathias Churs

Projekt »Passgenaue Besetzung«

Steinweg 3

04451 Borsdorf

Tel. 034291 30-212

Fax 034291 30-25212

churs.m--at--hwk-leipzig.de