Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern / Auftraggebern und Mitgliedsbetrieben der Handwerkskammer zu Leipzig
Die Handwerkskammer zu Leipzig hat gemäß § 91 Absatz 1 Nummer 11 Handwerksordnung eine Vermittlungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern/Auftraggebern und eingetragenen Mitgliedsbetrieben eingerichtet.

Die Handwerkskammer zu Leipzig hat gemäß § 91 Absatz 1 Nummer 11 Handwerksordnung eine Vermittlungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern/Auftraggebern und eingetragenen Mitgliedsbetrieben eingerichtet. Ziel des Vermittlungsverfahrens ist es, anstatt einer gerichtlichen Auseinandersetzung eine außergerichtliche gütliche Einigung beziehungsweise Klärung des streitigen Sachverhalts herbeizuführen.
Das Verfahren ist für beide Parteien kostenfrei. Die Handwerkskammer zu Leipzig benötigt lediglich eine schriftliche Schilderung des Sachverhalts und gegebenenfalls die Vorlage des Vertrages und sonstigen Schriftwechsel in Kopie.
Sobald die Unterlagen vorliegen, werden diese an den Betrieb mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Soweit Unternehmen an einer Vermittlung durch die Handwerkskammer zu Leipzig interessiert sind, möchten wir auf folgendes hinweisen:
- Die Handwerkskammer führt keine Rechtsberatung gegenüber Verbrauchern durch. Es wird gebeten, sich mit rechtlichen Fragen an die Verbraucherzentrale Sachsen, Beratungszentrum Leipzig, Katharinenstraße 17, 04109 Leipzig, oder an einen Rechtsanwalt zu wenden.
- Voraussetzung für eine Vermittlung ist die Vermittlungsbereitschaft des Mitgliedsbetriebes.
- Die Handwerkskammer hat keine hoheitlichen Befugnisse gegenüber den Mitgliedsbetrieben, soweit es um die vertrags- und qualitätsgerechte Durchführung der Arbeiten geht.
- Bei fachlichen Fragen oder Überprüfungen von Rechnungen wird empfohlen, sich an einen Sachverständigen des jeweiligen Handwerks zu wenden. In der Datenbank der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen finden Sie den richtigen Ansprechpartner.
Seit dem 1. Februar 2017 gelten für Unternehmen neue Informationspflichten über die Verbraucherstreitbeilegung.