Handschlag, Hände, Vertrag. Bild: beeboys / fotolia.com
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Hinweise zum Ablauf des Vermittlungsverfahrens zwischen Handwerksbetrieb und Auftraggeber

Durch das Vermittlungsverfahren der Handwerkskammer zu Leipzig kann den Konfliktparteien bei der außergerichtlichen Beilegung ihrer Streitigkeit schnell und kostenfrei weitergeholfen werden.

Diese Vermittlung unterscheidet sich von anderen außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren wie zum Beispiel einem Schiedsverfahren oder einem Mediationsverfahren.
 

Voraussetzungen

  • betroffener Betrieb ist Mitglied der Handwerkskammer zu Leipzig
  • direktes Vertragsverhältnis zwischen Mitgliedsbetrieb und dem Antragsteller/Auftraggeber
  • Einverständnis beider Parteien mit der Durchführung der Vermittlung
  • schriftlicher Antrag (Muster auf Anfrage oder unter www.hwk-leipzig.de) mit Darstellung des Sachverhaltes unter Offenlegung aller wesentlichen Umstände; sofern möglich Unterbreitung eines Lösungsvorschlags
     

Verfahrensablauf

  • Weiterleitung einer Kopie des Antrags nebst etwaiger Anlagen an den Antragsgegner
  • Antragsgegner wird aufgefordert, innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu erklären, ob Vermittlungsbereitschaft besteht und für den Fall der Vermittlungsbereitschaft zum Sachverhalt Stellung zu nehmen
  • bleibt die Anfrage zur Durchführung eines Vermittlungsverfahrens unbeantwortet, fragt Handwerkskammer erneut an und bittet mit Fristsetzung von einer Woche um eine Antwort
  • Einstellung des Verfahrens durch die Handwerkskammer, wenn der Antragsgegner nicht reagiert oder ein Vermittlungsverfahren ablehnt
  • bei Einverständnis beider Parteien: Vermittlung auf schriftlichem Weg
     

oder

  • mündlicher Vermittlungstermin in der Handwerkskammer zu Leipzig
  • eigene Kosten des Vermittlungsverfahrens beziehungsweise Vermittlungstermins tragen die Parteien selbst
  • bei Einigung im Vermittlungstermin wird das Ergebnis protokolliert; das Ergebnisprotokoll ist nicht vollstreckbar
     

Hinweise

  • Die Handwerkskammer führt keine Rechtsberatung für Verbraucher durch. Mit rechtlichen Fragen sollten sich Verbraucher an die Verbraucherzentrale Sachsen (Beratungszentrum Leipzig, Katharinenstraße 17, 04109 Leipzig) oder an einen Rechtsanwalt wenden.
  • Das Vermittlungsverfahren bietet keine fachliche Bewertung oder Rechnungsüberprüfung. Bei fachlichen Fragen oder Überprüfung von Rechnungen wird die Kontaktaufnahme zu einem Sachverständigen des jeweiligen Handwerks empfohlen. In der Onlinedatenbank der öffentliche bestellten und vereidigten Sachverständigen auf www.hwk-leipzig.de sind geeignete Ansprechpartner gelistet.
  • Die Vermittlungsstelle bemüht sich um eine unparteiische faire Verfahrensführung, sie hat keine Entscheidungsbefugnis.
  • Verjährungsfristen werden weder unterbrochen noch gehemmt.

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Katja Scherf

Justiziarin

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-212

Fax 0341 2188-25212

scherf.k--at--hwk-leipzig.de