Die Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten
Eine Einigungsstelle soll es ermöglichen, ohne Inanspruchnahme der Gerichte Wettbewerbsstreitigkeiten einfach und kostensparend beizulegen.
Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sollen sowohl Verbraucher als auch Mitbewerber vor unlauteren Geschäftspraktiken geschützt werden. Wird geltendes Recht verletzt, bietet § 15 UWG eine Alternative der Konfliktlösung: Es kann eine Schlichtung erwogen und die Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten angerufen werden. Die Einigungsstelle hat die Aufgabe, in Wettbewerbsstreitfällen eine gütliche Einigung anzustreben. Sie soll es ermöglichen, ohne Inanspruchnahme der Gerichte Wettbewerbsstreitigkeiten einfach und kostensparend beizulegen.
Nach der Einigungsstellenverordnung Sachsen sind Einigungsstellen bei den Industrie- und Handelskammern zu errichten. Der Vorsitzende, Stellvertreter und Beisitzer der Einigungsstelle werden von den IHK berufen. Die Handwerkskammern sind zu beteiligen und können Vorschläge einreichen. Die Industrie und Handelskammer zu Leipzig informiert ausführlich unter anderem über den Gang des Verfahrens. Als Beisitzer können sowohl Unternehmer, vertretungsberechtigte Geschäftsführer, Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigte als auch Verbraucher berufen werden.
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