pressemitteilung, mitteilung, news, bekanntmachung, aktuelles, business, medien, nachricht, nachrichten, presse, pressearbeit, pressemeldung, ffentlichkeitsarbeit, bro, email, kommunikation, kommunizieren, mail, marketing, schild, schrift, text, unternehmen, werbung, wort, ffentlichkeit, aktuell, artikel, bericht, impressum, journalismus, journalist, lesen, magazin, meldung, neu, neuigkeiten, online, report, schreiben, stempel, wochenblatt, zeitschrift, zeitung, information, tageszeitung, beitrag, jounalist, kultur, tafel
Marco2811 / fotolia.com

Registrierungspflicht für Hersteller von Elektrogeräten ab 24. November 2005

18. November 2005 | Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten (E-Geräte) müssen sich bis zum 24. November 2005 beim Elektro-Altgeräte-Register (EAR) registrieren lassen, ansonsten dürfen sie ab diesem Zeitpunkt keine E-Geräte mehr in Verkehr bringen. Als Hersteller gilt, wer Elektro- und Elektronikgeräte unter seinem Markennamen herstellt und erstmals in Deutschland in Verkehr bringt oder Geräte anderer Anbieter unter seinem Markennamen in Deutschland weiterverkauft (Zusammenbau mehrerer Komponenten, zum Beispiel bei Computern).

Die EAR ist die "gemeinsame Stelle" die laut Gesetz eingerichtet wurde, um die Registrierung der Hersteller und die Entsorgung der Altgeräte zu regeln. Sie überwacht unter anderem die Finanzierungsgarantien, die regelmäßigen Mengenmeldungen und erlässt Abholanordnungen. Ab dem 24. März 2006 müssen alle in Verkehr gebrachten E-Geräte gekennzeichnet sein, da ab diesem Zeitpunkt durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eine kostenlose Annahme von Elektro-Schrott von Verbrauchern erfolgt. Die Behältnisse sind von den Herstellern unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Die Entsorgung der bei den Kommunen gesammelten Altgeräte muss von den Herstellern organisiert und finanziert werden.

Hersteller von ausschließlich gewerblich genutzten Geräten müssen diese ab dem 13. August 2005 in Verkehr gebrachten Produkte kostenlos zurücknehmen und verwerten. Die Verwertungsquoten sind der EAR mitzuteilen. Außerdem ist laut ElektroG ab 1. Juli 2006 die Verwendung von Risikostoffen (zum Beispiel Blei, Quecksilber, Cadmium usw.) in elektrischen und elektronischen Geräten verboten. Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 23. März 2005 (ElektroG) regelt die Zuständigkeit für die Rücknahme und Entsorgung von Alt-Elektrogeräten in Deutschland und ist seit dem 13. August 2005 in Kraft. Es ist abgedruckt im BGBl. Teil I Nummer 17 vom 23. März 2005 Seite 762.

Weiterführende Informationen und spezielle Erläuterungen erhalten Sie unter der Internet-Adresse www.stiftung-ear.de. Darin ist auch ein "Fahrplan zur Registrierung" enthalten. Ansprechpartner bei der Handwerkskammer zu Leipzig ist Christiane Hoffmann vom Umwelt- und Transferzentrum unter Telefon 034383 612-25. Ein Informationsblatt ist zu diesem Thema in Vorbereitung und kann demnächst abgefordert werden.

Pressemitteilung vom 18. November 2005

wolter-dr. andrea-web2023 Marco Kitzing

Dr. Andrea Wolter

Pressesprecherin

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-155

Fax 0341 2188-25155

wolter.a--at--hwk-leipzig.de

reißmann-hagen-web2023 Marco Kitzing

Hagen Reißmann

Öffentlichkeitsarbeit und Medien

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-157

Fax 0341 2188-25157

reissmann.h--at--hwk-leipzig.de