Prüfungen
Jeder Lehrling muss während seiner Ausbildung und am Ende der Lehre in einer Prüfung beweisen, dass er die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse seines Ausbildungsberufes besitzt. Gesellen-, Abschluss- und Zwischenprüfungen sowie Umschulungsprüfungen werden von den Mitarbeitern des Gesellenprüfungswesens organisiert und von ehrenamtlich tätigen Prüfungsausschüssen abgenommen.

Jeder Lehrling muss während seiner Ausbildung und am Ende der Lehre in einer Prüfung beweisen, dass er die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse seines Ausbildungsberufes besitzt. Gesellen-, Abschluss- und Zwischenprüfungen sowie Umschulungsprüfungen werden von den Mitarbeitern des Gesellenprüfungswesens organisiert und von ehrenamtlich tätigen Prüfungsausschüssen abgenommen. Am Ende jeder Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf steht die Gesellen- oder die Abschlussprüfung.
Während der Ausbildung wird eine Zwischenprüfung abgelegt. Die Zwischenprüfung findet etwa in der Hälfte der Ausbildungszeit statt und dient der Ermittlung des Leistungsstandes.
Handwerksordnung oder Berufsbildungsgesetz regeln die Prüfungen
In einzelnen Berufen ist vorgesehen, dass die Gesellen- oder die Abschlussprüfung in gestreckter Form durchgeführt wird. Dies bedeutet, dass an Stelle der Zwischenprüfung der erste Teil der Gesellen- oder der Abschlussprüfung abgelegt wird. Das Ergebnis des ersten Teils fließt zu einem in der Ausbildungsordnung vorgegebenen Prozentsatz in das Gesamtergebnis der Prüfung ein. Am Ende der Ausbildungszeit findet der Teil zwei der Gesellen- oder der Abschlussprüfung statt.
Bei der Gesellenprüfung handelt es sich um eine Endprüfung in einem Handwerksberuf (zum Beispiel Bäcker, Maurer). Die Durchführung ist gesetzlich durch die Handwerksordnung (HwO) geregelt. In den übrigen Berufen (zum Beispiel Bürokaufmann, Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk) heißt die Prüfung dagegen Abschlussprüfung. Hierfür sind die Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) einschlägig. Aber auch die eine Ausbildungsstufe abschließende Prüfung (zum Beispiel Hochbaufacharbeiter, Bauten- und Objektbeschichter) ist eine Abschlussprüfung. Die Inhalte der Gesellen- oder der Abschlussprüfung richten sich nach der Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufs.