Länderinformationen
Neun EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, haben sich bereit erklärt, die sogenannte eDeclaration als nationales Meldeportal zu nutzen. Es soll ein einheitliches und benutzerfreundliches Online-Portal geschaffen werden, das die Registrierung und Meldung von Mitarbeitern bei grenzüberschreitenden Entsendungen vereinfacht.
EU-Kleinunternehmer können ab 2025 auch in anderen EU-Staaten von der dortigen Kleinunternehmerregelung profitieren, sofern sie unionsweit eine Umsatzgrenze von 100.000 Euro nicht überschreiten.
Wenn ein Unternehmer im EU-Ausland bestimmte Dienstleitungen erbringen möchten, ist für einige Länder die EU-Bescheinigung als Nachweis der entsprechenden Qualifikation nötig.
Bauausweise, die im Rahmen einer Entsendung nach Frankreich beantragt werden müssen, haben nun eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren und gelten somit in dieser Zeit für mehrere Einsätze beziehungsweise Entsendungen.