EU-Bescheinigung – für Auslandseinsätze häufig nötig

Wenn ein Unternehmer im EU-Ausland bestimmte Dienstleitungen erbringen möchten, ist für einige EU-Länder (zum Beispiel Österreich, Belgien, Luxemburg, teils auch in der Schweiz) die EU-Bescheinigung als Nachweis der entsprechenden Qualifikation nötig. Die Bescheinigung dient nicht nur als Befähigungsnachweis für die vor Ort ausgeübte Tätigkeit, sondern auch als Nachweis darüber, dass der Unternehmer ordnungsgemäß zur Ausübung der betreffenden Dienstleistung niedergelassen ist.

Die Bescheinigung ist je nach Land entweder mit einer Meldung der zuständigen Behörde vorzulegen oder vor Ort für mögliche Kontrollen mitzuführen. Daher empfehlen wir, unser Außenwirtschaftsberatung auch für dieses Thema gern in Anspruch zu nehmen.

Unternehmen sollten rechtzeitig vor einem Auslandseinsatz prüfen, ob ihre Tätigkeit im Zielland reglementiert ist und eine EU-Bescheinigung benötigt wird. Dies ist auch dann der Fall, wenn Mitarbeiter für eine Dienstleistung ins Ausland entsendet werden.

Die jeweilige örtlich zuständige Handwerkskammer stellt die EU-Bescheinigung aus. Die Bescheinigung ist nach Ausstellung ein Jahr gültig. Wichtig ist, darauf zu achten, dass genau die Tätigkeiten, die im Ausland ausgeführt werden, auch in der EU-Bescheinigung aufgelistet sind.





Marco Kitzing

Antje Barthauer

Beraterin Außenwirtschaft / Exportscout

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