Europa: Absichtserklärung zur Umsetzung der eDeclaration

Neun EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, haben sich bereit erklärt, die sogenannte eDeclaration als nationales Meldeportal zu nutzen und legten dies im Mai 2024 in einer Absichtserklärung nieder. Mit der eDeclaration soll ein einheitliches und benutzerfreundliches Online-Portal geschaffen werden, das die Registrierung und Meldung von Mitarbeitern vereinfacht, die zum Beispiel zur Auftragsabwicklung ins EU-Ausland entsandt werden. Gleichzeitig fordert die Europäische Kommission alle Mitgliedstaaten auf, dieser Absichtserklärung beizutreten und die Gelegenheit zu nutzen, den politisch geforderten Bürokratieabbau in die Tat umzusetzen. Unternehmen müssten demnach derzeit EU-weit 300 unterschiedliche Informationsanforderungen bei der entsenderechtlichen Registrierung in die unterschiedlichen EU-MS angeben. Mit der eDeclaration könnten diese auf 30 reduziert werden.

[Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz BMWK]

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 Pressemeldung des BWMK



Marco Kitzing

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