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Meisterausbildung und Meisterprüfung: Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer

Bauherren zu Schall- und Wärmeschutz beraten, Ausschreibungsunterlagen bearbeiten, Materialeinsatz kalkulieren, Brandschutz sicherstellen, Baustellen planen, einrichten usw.: Das Wärme-, Kälte- und Schallschutzisoliererhandwerk bietet ein spannendes und breites Aufgabenfeld. Der Meisterbrief bildet die Basis für die Selbstständigkeit in diesem Gewerk und oft auch für verantwortungsvolle Positionen in einem Fachbetrieb.

Aufmaß, Kalkulation, Ausführung

Im Vorbereitungskurs auf die Teile I und II der Meisterprüfung lernen die Teilnehmer von erfahrenen Fachleuten in Theorie und Praxis, sämtliche Herausforderungen zu lösen, denen sie als meisterliche Fachleute ihres Gewerks gewachsen sein müssen.

In 600 Unterrichtseinheiten werden beispielsweise mathematische und physikalische Zusammenhänge, Werkstoffkunde, Brandschutz und verschiedene Dämmungs-, Sperr- und Abschirmungstechniken thematisiert. Mit diesen Kenntnissen ist man gewappnet für die Meisterprüfungsarbeit und zwei Arbeitsproben, die in der fachpraktischen Prüfung abgeliefert werden müssen.

Als Prüfungsarbeit wird von Meistern in spe ein Entwurf mit Berechnungen, Aufmaß und Kalkulation einer Wärme- oder Schallschutzdämmung gefordert. Für das Bestehen der Arbeitsproben müssen die Fachspezialisten bei der Herstellung einer Wärme-, Kälte- oder Schalldämmung sowie bei einer Blecharbeit ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen.

In der Fachtheorieprüfung ist anwendungsbereites Wissen in den Bereichen „Technische Mathematik“, „Technisches Zeichnen“, „Fachtechnologie“, „Werkstoffkunde“ sowie „Kalkulation“ gefragt. Der theoretische Leistungsnachweis wird durch eine mündliche Pflichtprüfung ergänzt.


Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierermeister Wolfram Barthe. Bild: André Wirsig
André Wirsig

„Die Geschäftsführung meines Betriebes hat mir nach der Lehre angeboten, gleich noch die Meisterausbildung zu absolvieren und mich dabei zu unterstützen. Da habe ich natürlich nicht lange gezögert und die einmalige Chance ergriffen, mich für größere Aufgaben zu qualifizieren. […] Dafür bin ich sehr dankbar, denn jetzt habe ich die Abwechslung, die mir am Ende meiner ersten Karriere irgendwie gefehlt hat.“

Wolfram Barthe, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierermeister,
Interview in der Broschüre „Meisterjahrgang 2021“


Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierermeister Marco Schneider. Bild: Robert Iwanetz
Robert Iwanetz

„Die Meisterausbildung war unglaublich lehrreich und das Verhältnis in unserer Klasse untereinander sehr kameradschaftlich. Wir treffen uns alle noch immer wenigstens einmal im Jahr.“

Marco Schneider, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierermeister,
Interview in der Broschüre „Meisterjahrgang 2018“


 

 
Fachpraxis und Fachtheorie (Inhalte und Lehrgangsdauer)


Teil I | Fachpraxis

  • Werkstattpraktikum
  • Blechverarbeitung und Trockenbau

Teil II | Fachtheorie

  • Technische Mathematik
  • Technisches Zeichnen
  • Fachtechnologie
  • Werkstoffkunde
  • Kalkulation und Abrechnung

Dauer

600 Stunden (Teile I und II)

 

 
Wirtschaft und Berufspädagogik (Inhalte und Lehrgangsdauer)


Teil III | Wirtschaft und Recht

  • Unternehmensziele und Wettbewerbsfähigkeit
  • Unternehmensrechnung und Controlling
  • Investitions- und Liquiditätsplanung
  • Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen
  • Unternehmensstrategie und Marketing
  • Personalmanagement

Teil IV | Berufspädagogik

  • Ausbildereignung (AdA)
  • Berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse (Grundlagen, Planung der Ausbildung, Ausbildung am Arbeitsplatz, Förderung des Lernprozesses …)

Dauer

264 Stunden (Teil III)
120 Stunden (Teil IV)

 

 
Gebühren und Fördermöglichkeiten

Für die Meisterausbildung müssen Aufstiegswillige Kosten einplanen. So fallen unter anderem Gebühren für die Zulassung, die Lehrgangsteilnahme, die Lehrmaterialien sowie für die Prüfungen und das Meisterprojekt beziehungsweise das Meisterstück an. Im Gegenzug gibt es jedoch diverse Fördermöglichkeiten, die mit denen sich die Kosten für eine Meisterfortbildung erheblich reduzieren lassen.
 



Kosten Teil I | Fachpraxis

8.917 Euro (Lehrgangsgebühren Teile I+II)*

420 Euro (Prüfungsgebühren)**

Kosten Teil II | Fachtheorie

8.917 Euro (Lehrgangsgebühren Teile I+II)*

350 Euro (Prüfungsgebühren)***

Kosten Teil III | Wirtschaft / Recht

1.820 Euro (Lehrgangsgebühren)*

210 Euro (Prüfungsgebühren)***

Kosten Teil IV | Berufspädagogik

875 Euro (Lehrgangsgebühren)

190 Euro (Prüfungsgebühren)***


Summe Teile I bis IV

11.612 Euro (Lehrgangsgebühren)

1.170 Euro (Prüfungsgebühren)***



Geldstücke. Bild: stock.adobe.com / Markus Mainka
stock.adobe.com / Markus Mainka

* zuzüglich Materialkosten | ** zuzüglich der Ausgaben für Materialien des Meisterprüfungsprojektes sowie Kosten für Material-, Raum- und Werkstattnutzung | *** zuzüglich Kosten für Raum- und Werkstattnutzung | Stand: Februar 2024 | Mehr Informationen zur Zusammensetzung der Kosten einer Meisterfortbildung und der Meisterprüfungen gibt es auf der Seite Gebühren und Kosten der Meisterprüfung.





Die Meisterausbildung ist unter anderem nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (kurz: AFBG) förderfähig. Dies ist ein bundesweites Förderprogramm für das es keine Altersgrenze gibt. Mit dem „Aufstiegs-BAföG“ können die Ausgaben für eine Meisterfortbildung zum Teil erheblich gedrückt werden, wie das folgende Rechenbeispiel verdeutlicht.

 

Meisterausbildung Teile I bis IV

11.612 Euro (Lehrgangsgebühren)

1.170 Euro (Prüfungsgebühren)


staatlicher Zuschuss

5.806 Euro (Zuschuss Lehrgangsgebühren)

585 Euro (Zuschuss Prüfungsgebühren)

Darlehen bei der KfW

5.806 Euro

585 Euro

Darlehenserlass (Bestehen Meisterprüfung)

2.903 Euro

292,50 Euro


Verbleibender Eigenanteil

2.903 Euro (Lehrgangsgebühren)

292,50 Euro (Prüfungsgebühren)



Euromünze (Ausschnitt mit Bundesadler). Bild: stock.adobe.com / Vadym
stock.adobe.com / Vadym

Stand: Februar 2024 | Mehr Informationen gibt es auf der Seite Aufstiegs-BAföG: Förderung von beruflicher Aufstiegsfortbildung sowie unter www.aufstiegs-bafoeg.de.



Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung mit besonders guten Ergebnissen (besser als „Gut“ und bei mehreren Prüfungsteilen die Durchschnittsnote 1,9 oder besser) können zusätzlich über das Programm Begabtenförderung berufliche Bildung ein Antrag auf Aufnahme als Stipendiat stellen. Voraussetzung ist zudem für alle Antragsteller, dass sie zum Zeitpunkt der Aufnahme in das Förderprogramm jünger als 25 Jahre sind.

Mehr Informationen gibt es auf der Seite Begabtenförderung berufliche Bildung – Finanzielle Unterstützung für die ‚Karriere mit Lehre‘.

Euro-Banknote (Ausschnitt) / Geldschein. Bild: stock.adobe.com / GeoM
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Absolventen der Meisterschule, die in Sachsen ihren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort haben, erhalten vom Freistaat mit dem „Meisterbonus“ zudem einen Zuschuss von 2.000 Euro.

Mehr Informationen gibt es auf der Seite Sächsischer Meisterbonus.

Geldscheine. Bild: stock.adobe.com / eyetronic
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Ablauf und Planung

Die vier Teile der Meisterausbildung dürfen in beliebiger Reihenfolge absolviert werden. Die Rahmenlehrpläne empfehlen jedoch, wenn möglich, den Teil III (Wirtschaft) vor den Teilen I und II (Fachpraxis und -theorie) zu besuchen.

Da die Lebensumstände jedes Profis unterschiedlich sind, ermöglicht die Handwerkskammer zu Leipzig angehenden Meisterinnen und Meistern grundsätzlich viel Flexibilität bei der Durchführung der Meisterschule. So können die meisten Kurse sowohl kompakt in Vollzeit als auch über einen längeren Zeitraum als Teilzeitfortbildung absolviert werden.  

Wenn die persönlichen Umstände es erfordern, können selbstverständlich auch Pausen zwischen den einzelnen Teilen der Meisterfortbildung gemacht werden. Hier sollte jedoch beachtet werden, dass es einen vorgegebenen Zeitrahmen für den Abschluss der Meisterfortbildung gibt, sobald eine Fördermöglichkeit wie das Aufstiegs-BAföG genutzt wird. 

Die Bildungsexperten der Handwerkskammer empfehlen aus der langjährigen Erfahrung heraus, vor allem bei Vollzeitfortbildungen eine Planung ohne größere Pausen.

 

Wir beraten Sie gern individuell.

Die Bildungsprofis der Handwerkskammer nehmen sich gern Zeit für eine individuelle Beratung. Mit diesem Formular kann ein individueller Beratungstermin zu Fortbildungsangeboten, zum Beispiel zur Meisterfortbildung, angefragt werden. Nach dem Absenden des Formulars melden wir uns telefonisch oder per E-Mail mit einem konkreten Terminvorschlag.


Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung

 
Mit nachstehender Einwilligung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Kontaktdaten (zum Beispiel E-Mail-Adresse und Telefonnummer) zum Zweck der Bearbeitung der Kontaktanfrage genutzt werden. Ihre Einwilligung ist freiwillig und jederzeit widerruflich. Der Widerruf ist per E-Mail an info@hwk-leipzig.de oder postalisch an Handwerkskammer zu Leipzig (Dresdner Straße 11/13, 04103 Leipzig) zu richten. Nach Erhalt des Widerrufs werden wir die betreffenden Daten nicht mehr nutzen und verarbeiten beziehungsweise löschen. Im Weiteren gelten die Datenschutzbestimmungen der Handwerkskammer zu Leipzig.


* Pflichtfeld

 
Meisterprüfung

Die Lehrgangsplanung steht? Spätestens dann sollten sich Aufstiegswillige auch Gedanken über die Prüfungen machen. Hier müssen einige Formalitäten erledigt werden und für die Teilnahme an der Prüfung ist eine Zulassung notwendig. Mit dem Antrag auf Zulassung wird beispielsweise das Vorliegen der Voraussetzungen geprüft und bescheinigt. Ohne diesen Bescheid erhalten angehende Meisterinnen und Meister beispielsweise gar keine Einladung zur Prüfung, egal mit welchem Prüfungsteil sie beginnen möchten.

Alle Details rund um Prüfungsvorschriften, -ablauf, -zulassung usw. haben wir auf der Seite Der Meisterbrief als Qualitäts- und Vertrauenssiegel zusammengefasst. Das Team Meisterprüfungswesen steht außerdem bei Fragen und Herausforderungen bereit.



 

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Jörg Winkler

Fachbereichsleiter Metall / Elektro / SHK / Fleischer

Steinweg 3

04451 Borsdorf

Tel. 034291 30-158

Fax 034291 30-25158

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Ute Fengler

Bildungsakademie Handwerk

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