Sächsischer Meisterbonus

Das sächsische Kabinett hat am 30. Juni die Erhöhung des Meisterbonus auf 3.000 Euro beschlossen.

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Weil der Meisterbrief Garant für Qualitätsarbeit und ein funktionierendes Berufsausbildungssystem ist, unterstützt Sachsen seine besten Handwerker und hat mit dem Meisterbonus einen weiteren Anreiz geschaffen, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken.

Der Freistaat zahlt Fachleuten, die die Meisterprüfung erfolgreich absolviert haben, 3.000 Euro. So sieht es die entsprechende »Richtlinie Berufliche Bildung« in der akutellen Fassung vom 3. Juli 2026 vor. Profitieren können allerdings nur Meister, die in Sachsen arbeiten und wohnen und ihre Prüfung hier absolviert haben.

Meisterbonus aufgestockt

Das sächsische Kabinett hat am 30. Juni 2026 die Erhöhung des Meisterbonus auf 3.000 Euro beschlossen. Die Anpassung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Für Absolventinnen und Absolventen, deren Bescheid über das erfolgreiche Prüfungsergebnis ab dem 1. Januar 2026 bekannt gegeben wird, soll die Zuwendung 3.000 Euro betragen. 

Für Abschlussprüfungen, deren erfolgreicher Abschluss im Jahr 2026 durch Bescheid bekannt gegeben wurde und für die bereits ein Meisterbonus in Höhe von 2.000 Euro bewilligt wurde, soll auf Antrag eine Nachbewilligung in Höhe von 1.000 Euro gewährt werden.

 

Gegenstand und Voraussetzungen der Förderung

  • Gefördert werden Absolventen, die erfolgreich eine Fortbildung als Handwerksmeister abgeschlossen haben.
  • Der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses darf von der Antragstellung an gerechnet nicht länger als ein Jahr zurück liegen.
  • Die Meisterprüfung muss vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Sachsen abgelegt und das Zeugnis von dieser Stelle ausgestellt worden sein.
  • Hauptwohnsitz und/oder Beschäftigungsort müssen in Sachsen liegen oder der Absolvent hat zum Zeitpunkt der Antragstellung seinen Beschäftigungsort als selbstständiger oder angestellter Meister im Freistaat Sachsen.
  • Der Antrag ist ab dem 1. Januar 2027 innerhalb von sechs Monaten nach der Bekanntgabe des Bescheids über das erfolgreiche Prüfungsergebnis zu stellen.
      

Ausnahmen

  • Absolventen, die die Prüfung aufgrund des Sitzes des Prüfungsausschusses nur bei Kammern außerhalb Sachsens ablegen können und zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Beschäftigungsort als selbstständiger oder angestellter Meister im Freistaat Sachsen haben.
     

Höhe der Zuwendung

  • Höhe der Zuwendung beträgt pro Absolvent 3.000 Euro (Meisterabschluss ab 1. Januar 2026).
     

Bewilligungsbehörde

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße
01069 Dresden
Telefonhotline 0351 4910-0

Die Bewilligung erfolgt durch die SAB. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Kontakt, Beratung und Antragstellung

Der Antrag muss bei der Handwerkskammer zu Leipzig, Bildungs- und Technologiezentrum, Steinweg 3, 04451 Borsdorf, eingereicht werden.

Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse
girschele.c@hwk-leipzig.de
Telefon 034291 30-268
Telefax 034291 30-25268

Antrag auf Meisterbonus

Kontakt

Marco Kitzing

Christin Girschele

Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse

Steinweg 3

04451 Borsdorf

Tel. 034291 30-268

Fax 034291 30-25268

girschele.c--at--hwk-leipzig.de