Euro-Note / Makroaufnahme eines Geldscheins. Bild: Stockfotos-MG / stock.adobe.com
Stockfotos-MG / stock.adobe.com

Sächsischer Meisterbonus

Weil der Meisterbrief Garant für Qualitätsarbeit und ein funktionierendes Berufsausbildungssystem ist, unterstützt Sachsen seine besten Handwerker und hat mit dem Meisterbonus einen weiteren Anreiz geschaffen, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken.

Der Freistaat zahlt Fachleuten, die die Meisterprüfung erfolgreich absolviert haben, 2.000 Euro. So sieht es die entsprechende Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft vom 25. Januar 2023 vor. Profitieren können allerdings nur Meister, die in Sachsen arbeiten und wohnen und ihre Prüfung hier absolviert haben.
 

Gegenstand und Voraussetzungen der Förderung

  • Gefördert werden Absolventen, die erfolgreich eine Fortbildung als Handwerksmeister abgeschlossen haben.
  • Der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses darf von der Antragstellung an gerechnet nicht länger als ein Jahr zurück liegen.
  • Die Meisterprüfung muss vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Sachsen abgelegt und das Zeugnis von dieser Stelle ausgestellt worden sein.
  • Hauptwohnsitz und/oder Beschäftigungsort müssen in Sachsen liegen oder der Absolvent hat zum Zeitpunkt der Antragstellung seinen Beschäftigungsort als selbständiger oder angestellter Meister im
    Freistaat Sachsen.
     

Ausnahmen

  • Absolventen, die die Prüfung aufgrund des Sitzes des Prüfungsausschusses nur bei Kammern außerhalb Sachsens ablegen können und zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Beschäftigungsort als selbständiger oder angestellter Meister im Freistaat Sachsen haben.
     

Höhe der Zuwendung

  • Höhe der Zuwendung beträgt pro Absolvent 2.000 Euro.

Rechtsgrundlage

Richtlinie Berufliche Bildung / Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, des Sächsischen Staatsministerium des Innern zur Förderung der Beruflichen Bildung vom 28. Februar 2022, geändert durch die Richtlinie vom 25. Januar 2023 (www.revosax.sachsen.de)


Bewilligungsbehörde

Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
Pirnaische Straße 9 | 01069 Dresden
Telefon-Hotline der SAB: 0351 4910-0

Die Bewilligung erfolgt durch die SAB. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.


Kontakt, Beratung und Antragstellung

Der Antrag muss bei der Handwerkskammer zu Leipzig, Bildungs- und Technologiezentrum, Steinweg 3, 04451 Borsdorf, eingereicht werden.

Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse
mpw.bb@hwk-leipzig.de | Telefon 034291 30-270 | Telefax 034291 30-25270

patzschke-martina-web2023 Marco Kitzing

Martina Patzschke

Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse

Steinweg 3

04451 Borsdorf

Tel. 034291 30-269

Fax 034291 30-25269

patzschke.m--at--hwk-leipzig.de