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Meisterausbildung und Meisterprüfung: Kraftfahrzeugtechniker

Wer eine eigene Kfz-Werkstatt eröffnen möchte beziehungsweise als Angestellter im Kfz-Betrieb den Kundendienst oder die Werkstatt leiten will, muss seine Könnerqualitäten bei Technikproblemen und auch im betriebswirtschaftlichen Bereich beweisen. Mit erfolgreichem Abschluss der Meisterprüfung ist man dafür bestens qualifiziert.
 

Praxistest, Fachgespräch und Theorieprüfung

Die Meisterprüfung für Kfz-Fachleute umfasst im fachpraktischen Teil eine anspruchsvolle Situationsaufgabe, die einen realen Auftrag widerspiegelt. An Fahrzeugen oder Fahrzeugbaugruppen und -systemen müssen Prüflinge unter Beweis stellen, dass sie Aufträge exzellent planen, durchführen und abschließen können.
 

Entweder ist dabei eine Diagnose von Kfz-Systemen mit Fehlersuche und Instandsetzung gefragt oder es gilt, eine schadhafte Karosserie zu vermessen und einen Instandsetzungsweg zu bestimmen.

In beiden Fällen fordern die Prüfer zudem eine erstklassige Dokumentation sowie eine Nachkalkulation. Ein Fachgespräch rundet den Qualifikationsnachweis ab. In der schriftlichen Theorieprüfung kommt es auf die lösungsorientierte Verknüpfung technologischer, technischer und mathematischer Kenntnisse an. Es gilt nachzuweisen, dass man Fachprobleme analysieren, bewerten sowie Lösungswege aufzeigen und dokumentieren kann. Der Vorbereitungskurs wappnet die Teilnehmer für diese Prüfungsherausforderungen.


Kraftfahrzeugtechnikermeister Stephan Roth. Bild: lookbook.photo
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„Auch wenn ich über die Jahre viele Erfahrungen in der Werkstatt gesammelt habe, konnte ich meinen Horizont noch einmal deutlich erweitern. Im Berufsalltag dreht sich fast alles um ganz konkrete Aufgaben – Fehlerdiagnose, Problemlösung, Reparatur usw. Die Meisterschule hat darüber hinaus den Blick für das große Ganze im Kfz-Betrieb geschärft.“

Stephan Roth, Kraftfahrzeugtechnikermeister,
Interview in der Broschüre „Meisterjahrgang 2021“


 

 
Fachpraxis und Fachtheorie (Inhalte und Lehrgangsdauer)


Teil I | Fachpraxis

  • Auftragsabwicklung
  • Motor- und Fahrzeugmanagementsysteme
  • Kraftfahrzeugbordnetz, Beleuchtungssysteme
  • Fahrzeugsicherheitssysteme, Komfortsysteme
  • Servicekommunikation und Servicequalität
     

Teil II | Fachtheorie

  • Kraftfahrzeuginstandhaltungstechnik und Kraftfahrzeugtechnik
  • Auftragsabwicklung und Betriebsorganisation
  • Elektrik/Elektronik
  • Zündgemischaufbereitung
  • Dieselsysteme
  • Nutzfahrzeugsysteme
  • Hydraulische Bremse
  • Kraftübertragung
  • Komfort- und Sicherheitssysteme (Fahrzeuginstandhaltungstechnik)
     

Dauer

300 Stunden (Teil I)
570 Stunden (Teil II)
 

Nächste Kurstermine

Leider sind aktuell keine Termine geplant.
 

 

 
Wirtschaft und Berufspädagogik (Inhalte und Lehrgangsdauer)


Teil III | Wirtschaft und Recht

  • Unternehmensziele und Wettbewerbsfähigkeit
  • Unternehmensrechnung und Controlling
  • Investitions- und Liquiditätsplanung
  • Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen
  • Unternehmensstrategie und Marketing
  • Personalmanagement
     

Teil IV | Berufspädagogik

  • Ausbildereignung (AdA)
  • Berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse (Grundlagen, Planung der Ausbildung, Ausbildung am Arbeitsplatz, Förderung des Lernprozesses …)
     

Dauer

264 Stunden (Teil III)
120 Stunden (Teil IV)
 

 

 
Gebühren und Fördermöglichkeiten

Für die Meisterausbildung müssen Aufstiegswillige Kosten einplanen. So fallen unter anderem Gebühren für die Zulassung, die Lehrgangsteilnahme, die Lehrmaterialien sowie für die Prüfungen und das Meisterprojekt beziehungsweise das Meisterstück an. Im Gegenzug gibt es jedoch diverse Fördermöglichkeiten, die mit denen sich die Kosten für eine Meisterfortbildung erheblich reduzieren lassen.
 



Kosten Teil I | Fachpraxis

3.936 Euro (Lehrgangsgebühren)*

420 Euro (Prüfungsgebühren)**

Kosten Teil II | Fachtheorie

4.138 Euro (Lehrgangsgebühren)*

350 Euro (Prüfungsgebühren)***

Kosten Teil III | Wirtschaft / Recht

1.820 Euro (Lehrgangsgebühren)*

210 Euro (Prüfungsgebühren)***

Kosten Teil IV | Berufspädagogik

875 Euro (Lehrgangsgebühren)

190 Euro (Prüfungsgebühren)***


Summe Teile I bis IV

10.769 Euro (Lehrgangsgebühren)

1.170 Euro (Prüfungsgebühren)***



Geldstücke. Bild: stock.adobe.com / Markus Mainka
stock.adobe.com / Markus Mainka

* zuzüglich Materialkosten | ** zuzüglich der Ausgaben für Materialien des Meisterprüfungsprojektes sowie Kosten für Material-, Raum- und Werkstattnutzung | *** zuzüglich Kosten für Raum- und Werkstattnutzung | Stand: Februar 2024 | Mehr Informationen zur Zusammensetzung der Kosten einer Meisterfortbildung und der Meisterprüfungen gibt es auf der Seite Gebühren und Kosten der Meisterprüfung.





Die Meisterausbildung ist unter anderem nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (kurz: AFBG) förderfähig. Dies ist ein bundesweites Förderprogramm für das es keine Altersgrenze gibt. Mit dem „Aufstiegs-BAföG“ können die Ausgaben für eine Meisterfortbildung zum Teil erheblich gedrückt werden, wie das folgende Rechenbeispiel verdeutlicht.

 

Meisterausbildung Teile I bis IV

10.769 Euro (Lehrgangsgebühren)

1.170 Euro (Prüfungsgebühren)


staatlicher Zuschuss

5.384,50 Euro (Zuschuss Lehrgangsgebühren)

585 Euro (Zuschuss Prüfungsgebühren)

Darlehen bei der KfW

5.384,50 Euro

585 Euro

Darlehenserlass (Bestehen Meisterprüfung)

2.692,25 Euro

292,50 Euro


Verbleibender Eigenanteil

2.671,50 Euro (Lehrgangsgebühren)

266,25 Euro (Prüfungsgebühren)



Euromünze (Ausschnitt mit Bundesadler). Bild: stock.adobe.com / Vadym
stock.adobe.com / Vadym

Stand: Februar 2024 | Mehr Informationen gibt es auf der Seite Aufstiegs-BAföG: Förderung von beruflicher Aufstiegsfortbildung sowie unter www.aufstiegs-bafoeg.de.



Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung mit besonders guten Ergebnissen (besser als „Gut“ und bei mehreren Prüfungsteilen die Durchschnittsnote 1,9 oder besser) können zusätzlich über das Programm Begabtenförderung berufliche Bildung ein Antrag auf Aufnahme als Stipendiat stellen. Voraussetzung ist zudem für alle Antragsteller, dass sie zum Zeitpunkt der Aufnahme in das Förderprogramm jünger als 25 Jahre sind.

Mehr Informationen gibt es auf der Seite Begabtenförderung berufliche Bildung – Finanzielle Unterstützung für die ‚Karriere mit Lehre‘.

Euro-Banknote (Ausschnitt) / Geldschein. Bild: stock.adobe.com / GeoM
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Absolventen der Meisterschule, die in Sachsen ihren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort haben, erhalten vom Freistaat mit dem „Meisterbonus“ zudem einen Zuschuss von 2.000 Euro.

Mehr Informationen gibt es auf der Seite Sächsischer Meisterbonus.

Geldscheine. Bild: stock.adobe.com / eyetronic
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Ablauf und Planung

Die vier Teile der Meisterausbildung dürfen in beliebiger Reihenfolge absolviert werden. Die Rahmenlehrpläne empfehlen jedoch, wenn möglich, den Teil III (Wirtschaft) vor den Teilen I und II (Fachpraxis und -theorie) zu besuchen.

Da die Lebensumstände jedes Profis unterschiedlich sind, ermöglicht die Handwerkskammer zu Leipzig angehenden Meisterinnen und Meistern grundsätzlich viel Flexibilität bei der Durchführung der Meisterschule. So können die meisten Kurse sowohl kompakt in Vollzeit als auch über einen längeren Zeitraum als Teilzeitfortbildung absolviert werden.  

Wenn die persönlichen Umstände es erfordern, können selbstverständlich auch Pausen zwischen den einzelnen Teilen der Meisterfortbildung gemacht werden. Hier sollte jedoch beachtet werden, dass es einen vorgegebenen Zeitrahmen für den Abschluss der Meisterfortbildung gibt, sobald eine Fördermöglichkeit wie das Aufstiegs-BAföG genutzt wird. 

Die Bildungsexperten der Handwerkskammer empfehlen aus der langjährigen Erfahrung heraus, vor allem bei Vollzeitfortbildungen eine Planung ohne größere Pausen.

 

Wir beraten Sie gern individuell.

Die Bildungsprofis der Handwerkskammer nehmen sich gern Zeit für eine individuelle Beratung. Mit diesem Formular kann ein individueller Beratungstermin zu Fortbildungsangeboten, zum Beispiel zur Meisterfortbildung, angefragt werden. Nach dem Absenden des Formulars melden wir uns telefonisch oder per E-Mail mit einem konkreten Terminvorschlag.


Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung

 
Mit nachstehender Einwilligung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Kontaktdaten (zum Beispiel E-Mail-Adresse und Telefonnummer) zum Zweck der Bearbeitung der Kontaktanfrage genutzt werden. Ihre Einwilligung ist freiwillig und jederzeit widerruflich. Der Widerruf ist per E-Mail an info@hwk-leipzig.de oder postalisch an Handwerkskammer zu Leipzig (Dresdner Straße 11/13, 04103 Leipzig) zu richten. Nach Erhalt des Widerrufs werden wir die betreffenden Daten nicht mehr nutzen und verarbeiten beziehungsweise löschen. Im Weiteren gelten die Datenschutzbestimmungen der Handwerkskammer zu Leipzig.


* Pflichtfeld

 
Meisterprüfung

Die Lehrgangsplanung steht? Spätestens dann sollten sich Aufstiegswillige auch Gedanken über die Prüfungen machen. Hier müssen einige Formalitäten erledigt werden und für die Teilnahme an der Prüfung ist eine Zulassung notwendig. Mit dem Antrag auf Zulassung wird beispielsweise das Vorliegen der Voraussetzungen geprüft und bescheinigt. Ohne diesen Bescheid erhalten angehende Meisterinnen und Meister beispielsweise gar keine Einladung zur Prüfung, egal mit welchem Prüfungsteil sie beginnen möchten.

Alle Details rund um Prüfungsvorschriften, -ablauf, -zulassung usw. haben wir auf der Seite Der Meisterbrief als Qualitäts- und Vertrauenssiegel zusammengefasst. Das Team Meisterprüfungswesen steht außerdem bei Fragen und Herausforderungen bereit.



 

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Uwe Pluta

Fachbereichsleiter Kraftfahrzeugtechnik

Steinweg 3

04451 Borsdorf

Tel. 034291 30-136

Fax 034291 30-25136

pluta.u--at--hwk-leipzig.de

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Ute Fengler

Bildungsakademie Handwerk

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04451 Borsdorf

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